Gefängnis für Attrappe: Unbelehrbarer iPhone-Betrüger muss in Haft

Der Verkäufer mehrerer iPhone-Imitate muss für ein Jahr ins Gefängnis – denn für Milde wurde sein Vorstrafenregister zuletzt einfach zu lang. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
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Begehrte Ware: Ein teures Smartphone lockte einen Käufer an - und der seinen Betrüger schließlich in die Falle. (Symbolbild)
Begehrte Ware: Ein teures Smartphone lockte einen Käufer an - und der seinen Betrüger schließlich in die Falle. (Symbolbild) © Stefan Jaitner/dpa

München - Eine alltägliche Situation: Käufer und Verkäufer eines bekannten Kleinanzeigenportals treffen sich zur Warenübergabe eines iPhone13 Pro Max in Wuppertal. Ein Schnäppchen ist es nicht, 1.300 Euro soll das Smartphone immer noch kosten, doch der Verkäufer präsentiert eine Rechnung, die klar ausweist, dass das Gerät vor nicht allzu langer Zeit bei einem großen Mobilfunkanbieter gekauft worden ist.

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Perfekte Attrappe statt wertvollem iPhone

Der Deal kommt zustande, der Verkäufer steigt in sein Auto – und ist verschwunden. Und erst jetzt bemerkt der Käufer, was er da wirklich in Händen hält: eine perfekt gebaute, aber völlig wertlose Attrappe – und eine gefälschte Rechnung.

Doch der 32-jährige Informatikstudent aus Neuss, der sich so schnell aus dem Staub gemacht hatte, hatte mit einem weniger cleveren Käufer gerechnet: Der nämlich machte sich nun nicht auf den Weg zur Polizei, sondern erst mal auf die Suche im Internet. Online fand er eine identische Anzeige unter einem anderen Namen, gab sich inkognito als potenzieller Interessent aus. Und: Ein weiteres Übergabetreffen wurde vereinbart!

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Polizisten kommen zur Warenübergabe in München

An diesem Punkt band das Betrugsopfer dann die Polizei in Bochum ein. Die wiederum schickten ihre Münchner Kollegen zur Übergabe. Als der Betrüger ihnen ebenfalls Attrappen und gefälschte Rechnungen übergab, klickten die Handschellen – und der weitere Weg führte ihn direkt in Untersuchungshaft, für immerhin knapp sechs Monate und unter Pandemiebedingungen.

Am 31.05.2022 verurteilte das Amtsgericht München den Mann schließlich wegen des vollzogenen und des versuchten gewerbsmäßigen Betruges samt Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Bei seiner Überführung sei "die konkrete Gefährlichkeit der Tat bereits so fortgeschritten (gewesen), dass eine erhebliche Vollendungsnähe bestand", so das Gericht in der Urteilsbegründung.

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Dem Angeklagten tut es leid – jedes Mal wieder

Ein Geständnis, die Untersuchungshaft und eine reuige Entschuldigung wurden ihm zugute gehalten, das einschlägige Vorstrafenregister allerdings – das insgesamt elf Verurteilungen, darunter Bewährungs- und Freiheitsstrafen enthielt – zeige eine "hohe Rückfallgeschwindigkeit" und auch, dass er sich durch Haft nicht von weiteren Taten abhalten lasse.

Es hätte schlimmer für den kriminellen Studenten ausgehen können: Das Gesetz erlaubt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

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2 Kommentare
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  • Dr. Schönfärber am 23.09.2022 17:14 Uhr / Bewertung:

    Der sitzt gut...

  • Haan am 23.09.2022 13:55 Uhr / Bewertung:

    "eine erhebliche Vollendungsnähe" darauf kommen nur Juristen....

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