Gedächtnistraining überführt Auto-Drängler: Geldstrafe und Fahrverbot
München - Hätte er mal Abstand und sein Temperament im Zaum gehalten: Das Amtsgericht München hat einen 31-Jährigen aus dem Landkreis Ebersberg wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro und zusätzlich Fahrverbot verurteilt.
Die zuständige Amtsrichterin sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte im März 2021 mit seinem Audi A5 auf dem Mittleren Ring durch den Richard-Strauss-Tunnel unterwegs war. Vor ihm fuhr die Geschädigte mit ihrer Tochter in ihrem VW Golf.
Drängler zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt
Weil ihm die Frau offenbar zu langsam unterwegs war, fuhr der Angeklagte so dicht an ihren Wagen heran, dass diese im Rückspiegel zunächst noch nicht einmal mehr das Kennzeichen des Audi erkennen konnte. Mit dieser gefährlichen Auffahr-Aktion wollte der 31-Jährige die Geschädigte dazu bewegen, die Fahrspur zu wechseln oder schneller zu fahren.
Schließlich überholte der Angeklagte die Geschädigte, scherte dicht vor ihr wieder ein und bremste sein Fahrzeug ohne Grund fast bis zum Stillstand ab, um die Geschädigte zu maßregeln. Die Frau konnte nur durch starkes Abbremsen ihrerseits einen Unfall verhindern und hupte. Daraufhin zeigte ihr der 31-jährige Angeklagte den Mittelfinger und fuhr dann davon.
Zwar räumte der Angeklagte ein, im besagten Zeitraum auf dem Mittleren Ring unterwegs gewesen zu sein, wies aber die Vorwürfe von sich, er sei zu schnell gefahren - auch habe er nicht überholt. Er versicherte dem Gericht, es müsse sich dabei um eine Verwechslung handeln.
Dank Gedächtnistraining: Geschädigte kann sich an Kennzeichen erinnern
Aufgrund der Zeugenaussage der Geschädigten, die sich genau an das Kennzeichen des Audi erinnern konnte, sowie mit Hilfe eines Fotos, das die Tochter von dem 31-Jährigen an dem Abend aufgenommen hatte, sah die Amtsrichterin die Einlassungen des Angeklagten als widerlegt an und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie zu einem dreimonatigen Fahrverbot.
Das Urteil begründete die Richterin unter anderem wie folgt...
"(…) Insbesondere ist das Gericht auch von der Fahrereigenschaft des Angeklagten überzeugt. Dass es der Angeklagte mit dem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen EBE-(…) war, der die Zeugin im Richard-Strauss Tunnel ausbremste und beleidigte, steht zur Überzeugung des Gerichts ebenfalls aufgrund der Aussage der Zeugin H(…) fest, die ruhig und ohne innere Widersprüche, somit glaubhaft, schilderte, dass sowohl sie, als auch ihre Tochter sich das Kennzeichen des Pkws merkten, als dieser nach dem Ausbremsen wieder wegfuhr.
Man habe sich auch noch darüber unterhalten und sich das Kennzeichen gegenseitig vorgesagt zur Erinnerung. Übungen zum Merken von Autokennzeichen betrieben Mutter und Tochter nach Aussage der Frau H (..) öfters als eine Art Spiel und Gedächtnistraining. Ebenso seien sie am Tattag mit dem Kennzeichen des Angeklagten verfahren. Sie sei sich daher ganz sicher, dass es der Pkw mit dem bei der Polizei benannten Kennzeichen gewesen sei, der sie ausgebremst und beleidigt habe.
Zu ihrem eigenen Erstaunen habe sie und ihre Tochter genau diesen Pkw zufällig danach an einer Ampel in der Einsteinstraße wiedergesehen. Dann habe sie Lichtbilder vom Pkw gefertigt, auf denen das amtliche Kennzeichen EBE-(…) deutlich zu erkennen ist (Bl. 19 f. d.A.). Auf dem Weg zur Ampel habe die Zeugin den Pkw fast durchwegs zumindest im Augenwinkel weiter vor sich fahren gesehen. Nur wenige Sekunden beim Abbiegen aus dem Tunnel habe sie den Pkw aus den Augen verloren.
Das von der Tochter der Zeugin H(…) gefertigte Bild des Fahrers (Bl. 22 d.A.) wurde in Augenschein genommen und zeigt deutliche Ähnlichkeiten zum Angeklagten auf. In der Hauptverhandlung hat die Zeugin H(…) den Angeklagten als möglichen Fahrer auch wieder erkannt, wobei sie dezidiert auf besondere äußerliche Merkmale des Angeklagten und des ihr von damals im Gedächtnis gebliebenen Fahrers einging und diese verglich. Das Gericht überzeugte dabei insbesondere, dass die Zeugin von Beruf Fotografin ist und ersichtlich über einen besonders gutes Menschengedächtnis verfügt und auf Details besonderes Augenmerk setzt (…)."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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