Gasteig-Gastronomie: Keine Chance auf Weiterbetrieb

Für die Mitarbeiter der Gasteig-Gastronomie steht der Gang aufs Arbeitsamt an: Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet, eine Fortführungslösung wurde nicht gefunden.
von  AZ
Die Gastro beim Gasteig ist insolvent und die Mitarbeiter pleite, weil sie ihr Kurzarbeitergeld nicht bekommen haben.
Die Gastro beim Gasteig ist insolvent und die Mitarbeiter pleite, weil sie ihr Kurzarbeitergeld nicht bekommen haben. © imago/STL

München - Das Gast, die Pausengastronomie, das Le Copain und das Backcafé "Urban Bakery" in Sendling stehen vor dem endültigen Aus. Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH eröffnet, die die Restaurants betrieben hat. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht München den Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt.

Geschäftsführer Marc Uebelherr hatte im Mai Insolvenzantrag gestellt, die Corona-Pandemie und die dadurch bedingten Umsatzausfälle hatten ihm keine andere Wahl gelassen, so der Gastronom damals.

Gasteig-Gastro: "Wiederaufnahme chacenlos"

"Wie absehbar, ist es nicht gelungen, eine Fortführungslösung für die Gasteig-Gastronomie zu entwickeln", sagt Insolvenzverwalter Pohlmann. "Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Lage in der Gastronomie allgemein sehr schwierig. Bei der Gasteig-Gastronomie fehlte zudem jede konkrete Perspektive, weil nicht absehbar war, ob und wann der Spielbetrieb im Gasteig wieder im früheren Umfang aufgenommen wird. Aus diesem Grund war die Suche nach einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs letztlich chancenlos".

Pohlmann wird die ingesamt 111 Beschäftigten in den Betrieben nun offiziell freistellen, für sie steht dann der Gang zum Arbeitsamt an. In den kommenden Tagen will der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verhandeln. "Rückständige Gehälter sind über das Kurzarbeiter- bzw. Insolvenzgeld abgesichert", heißt es in der Mitteilung des Verwalters.

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