Garchinger Zebu-Herde: Weide verzweifelt gesucht

Der Streit um Zebu-Rinder in Garching geht weiter: Die Halterin war im Januar zu einer Geldstrafe verurteilt worden – und geht in Berufung.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Christine Scherr am Donnerstag am Landgericht.
jot Christine Scherr am Donnerstag am Landgericht.

München Christine Scherr fühlt sich ungerecht behandelt. Die 67-Jährige besitzt 140 Zwergzebus, die derzeit auf einer Weide bei Garching stehen. Doch seit Jahren muss die Viehhalterin um ihre Herde kämpfen.

Das Veterinäramt des Landkreises fand Mängel bei der Haltung der Rinder. Christine Scherr hatte in der Sache vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Amtsgericht Niederlagen einstecken müssen. Trotz aller ihrer Bemühungen, den Ansprüchen der Behörde zu genügen.

Im Januar war sie dann vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Rinder seien nicht artgerecht gehalten worden, so das Urteil des Amtsrichters. Scherrs Kritiker bemängelten, dass es den Tieren auf der Weide, gerade im Winter, an einem trockenen Platz gefehlt habe.

Ein Gutachten wäre teurer als die Geldstrafe

Die 67-Jährige und ihre Tochter Marie-Sophie, die die Herde einmal übernehmen soll, sind da ganz anderer Meinung. Christine Scherr ging in Berufung. Dabei gehe es ihr nicht so sehr um die Höhe der Strafe, sagt sie. Aber die Rentnerin wehrt sich mit der Berufung vehement gegen den Eindruck, eine "Tierschänderin" zu sein.


Um diese Tiere geht es: Vorsichtig beschnuppert ein Zwerg-Zebu (rechts) ihr Kälbchen. Foto: dpa

Am Donnerstag traf sie am Landgericht auf eine verständnisvolle Richterin. Die allerdings auch klar machte, dass zur Klärung des Falles ein teures Gutachten notwendig wäre. Sie empfahl der Viehhalterin, die Berufung zurückzunehmen und so Kosten zu sparen. Die niedrig ausgefallene Geldstrafe des Kollegen bewertete die Richterin als "Geschenk".

Christine Scherr ließ sich von diesen Argumenten und ihrem Anwalt Andreas Schröder überzeugen und zog die Berufung zurück. Zumal sie derzeit ein viel größeres Problem hat. Die Garchinger Weide, auf der die 140 Rinder derzeit stehen, ist ihr gekündigt worden. Innerhalb kürzester Zeit muss sie nun eine neue Weide finden. Sonst droht die Keulung der gesamten Herde.

Lesen Sie hier: Überfall auf Döner-Imbiss: Haftstrafen für nur drei Angeklagte

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.