Gärtnerplatz und Sonnenstraße: Künftig Alkoholverbot?

Bier oder Prosecco auf öffentlichen Plätzen könnten bald verboten sein. Die Kommunen dürfen jetzt nachts ein Alkoholverbot erlassen. Die Stadt wiegelt noch ab: „Es gibt keine Alkoholexzesse“
München - In lauen Sommernächten – und nicht nur dann – steigt Münchens größte Freiluftparty auf dem Gärtnerplatz. Da lassen sich bis zu tausend Menschen auf den Theatertreppen und auf dem Rondell nieder, schlürfen Prosecco oder Bier, lachen und ratschen.
Das fröhliche Treiben bis in die Nacht könnte nun bald der Vergangenheit angehören. Per Gesetz macht es die bayerische Staatsregierung den Kommunen künftig möglich, auf öffentlichen Plätzen den Verzehr und das Mitführen von Alkohol zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu verbieten.
Gestern verabschiedete sie dazu einen neuen Artikel im Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Der sieht Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro und im schlimmsten Falle einen Platzverweis vor.
Für viele Gemeinden sind öffentliche Saufgelage inzwischen zum Problem geworden. Die von ihnen erlassenen Alkoholverbote aber standen juristisch auf wackligen Füßen und wurden bundesweit von Gerichten als rechtswidrig gekippt.
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Auch beim Gärtnerplatz waren Münchens obersten Ordnungshüter Wilfried Blume-Beyerle bisher die Hände gebunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichten kein wirksames Vorgehen der Behörden gegen die friedlichen Platznutzer. Zwar beinhaltet auch die Grünanlagensatzung ein Alkoholverbot, aber nur, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gestört ist.
Mit dem neuen Gesetz könnte München nun auch gegen die friedlichen Prosecco-Trinker vorgehen, die weder grölen noch betrunken sind.
Party in München: Alkoholverbot als ultima ratio
Der Kreisverwaltungsreferent aber zögert und fürchtet einen Domino-Effekt. Blume-Beyerle: „Wenn wir ein Alkoholverbot auf dem Gärtnerplatz erlassen würden, kämen ganz schnell die Anwohner von anderen Plätzen und fordern auch ein Alkoholverbot.“ Wer solle das dann alles kontrollieren, fragt er sich.
Stadt schickt Suchthelfer auf die Partymeile
Ob München von dem neuen Gesetz Gebrauch machen wird? „Das müsste beim Gärtnerplatz der Stadtrat entscheiden“, erklärt Blume-Beyerle der AZ. Aber weder dort noch auf der Feiermeile in der Sonnenstraße, die vom Polizeipräsidenten ins Visier genommen wurde, komme es zu Alkoholexzessen, gibt der KVR-Chef zu bedenken.
Am Orleansplatz hat die Stadt schon durchgegriffen. Dort ging es aber um Saufgelage von Wohnungslosen und Junkies, die die Bänke belagerten und Passanten anpöbelten. Blume-Beyerle: „Mit Überwachungskameras und Platzverweisen haben wir dort die Situation entschärft.“
In der Münchner Fußgängerzone herrscht per Satzung schon seit Jahrzehnten ein Alkoholverbot. Das gilt auch für den Fischbrunnen.
Andere Gemeinden wie Aschaffenburg, Augsburg. Landshut und Waldkraiburg hatten bereits versucht, Alkohol zu verbieten. „Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und der Begehung von Straftaten ist unübersehbar“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann gestern im Kabinett. In einigen Gemeinden habe der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ein bedenkliches Maß erreicht.
Möglich macht das neue Gesetz ein Kuhhandel mit der FDP: Die Liberalen setzten durch, dass an den stillen Feiertagen wie Allerheiligen und Volkstrauertag in den Clubs nicht mehr um Mitternacht der Sound abgedreht werden muss, sondern bis zwei Uhr morgens gefeiert werden darf. Dafür stimmte die FDP dem CSU-Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen zu.