Gärtnerplatz: Lebenslange Haft für den den Mörder von Inge W.

Lebenslange Haft: Roman H. wird nach einem Freispruch im ersten Prozess jetzt doch wegen Mordes verurteilt. München
von  John Schneider
Roman H. vor dem Urteil.
Roman H. vor dem Urteil. © jot

Lebenslange Haft: Roman H. wird nach einem Freispruch im ersten Prozess jetzt doch wegen Mordes verurteilt.

München - Eine sehr lange Prozessgeschichte hat am Montag ihr vorläufiges Ende gefunden. Roman H. (40) war verdächtigt worden, die 69-jährige Witwe Inge W. in deren Wohnung am Gärtnerplatz ermordet zu haben.

Doch bei der ersten Prozessauflage wurde der 40-Jährige frei gesprochen. Die Beweise schienen dem Gericht nicht für eine Verurteilung auszureichen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Mit Erfolg.

Der Bundesgerichtshof kippte das Münchner Urteil. Die übergeordnete Instanz in Karlsruhe entschied, dass dem Landgericht beim Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod der Rentnerin Inge W. bei der Beweiswürdigung der DNA-Spuren Fehler unterlaufen sind.

Eine Spontantat

Laut Anklage war Inge W. dem Mann an einem Tag im Oktober 2013 ins Schlafzimmer ihrer Wohnung gefolgt und habe dort beobachtet, wie er in ihrem Kleiderschrank rumwühlte. Die Frau stellte ihn zur Rede. Roman H., der sich mit kleinen Reparaturen das Vertrauen der Frau erschlichen hatte, habe sie dann mit einem stumpfen Gegenstand niedergeschlagen und erdrosselt.

Es sei eine Spontantat gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger in seiner Urteilsbegründung am Montag. Im Gegensatz zum ersten Prozess, kam die Strafkammer nun zu der Auffassung, dass die am Tatort gefundenen DNA-Spuren von Roman H. (unter anderem an der Weste des Opfers) und andere Indizien in der Gesamtschau ausreichen, um den 40-Jährigen wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis zu schicken. Der Tod von Inge W. wird also doch noch gesühnt.

Immerhin beließ es die Strafkammer dabei und sah keine strafverschärfende, besondere Schwere der Schuld gegeben. So wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer noch gefordert hatte.

Kurios: Der Angeklagte hatte sich nach dem Freispruch im ersten Prozess frei bewegen können. Er war aber nicht geflohen, sondern hatte sich beim Prozessauftakt im November 2016 freiwillig auf die Anklagebank gesetzt.

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Über Cafe Forum: Witwe in Wohnung ermordet

 

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