Fuchs-Massaker: Der Widerstand wächst
München - Johann Wolfgang von Goethe Zauberlehrling im Münchner Stadtrat: Seit Monaten kämpft die CSU darum, die rund 2000 Stadtfüchse flächendeckend zu entwurmen. Wegen des Fuchsbandwurms. Im Kreisverwaltungsausschuss setzen die Christsozialen ihren Willen durch, unterstützt von der SPD, obwohl der zuständige Referent gegensteuert. Unter anderem, weil für ein vorgeschaltetes Monitoring mindestens 100 Füchse erschossen werden müssten. Durch Münchens Tierschutz-Szene geht ein Aufschrei der Entrüstung. Und plötzlich wird zurückgerudert.
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Einen Fuchsbandwurm-Befall kann man nur an toten Tieren nachweisen. 180 Füchse werden jedes Jahr in München überfahren oder von Stadtjägern erlegt. Diese würden für das Monitoring ausreichen, sagt die TU München. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hingegen empfiehlt, 300 Stichproben zu nehmen. Deshalb „müsste die Stadt München mindestens 100 Füchse extra (...) erlegen lassen“, heißt es in der Vorlage für den Kreisverwaltungsausschuss, in dem auch fünf CSUler sitzen, die trotz des drohenden Fuchs-Massakers am Monitoring festgehalten haben.
„Aber“, sagt jetzt die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Evelyne Menges, „als tierschutzpolitische Sprecherin bin ich entschieden gegen die aktive Tötung von Füchsen für dieses Programm. Warum sollen Tiere dafür sterben? Unser Ziel ist doch die Bekämpfung des Fuchsbandwurms und nicht der Füchse.“ Deshalb fordere sie das KVR auf, die bereits toten Tiere einzusammeln und die Untersuchung solange zu betreiben, bis genügend Füchse zur Verfügung stehen. „Auch wenn die Untersuchung dadurch etwas länger dauert: So viel Zeit muss sein!“ Einen entsprechenden Antrag hatten die Grünen bereits vergangene Woche gestellt. Er wird derzeit geprüft.
Die Tierrechtsorganisation „Peta“ hat derweil einen Brief an OB Dieter Reiter geschrieben. Sie droht mit einer Strafanzeige, sollte zum Halali geblasen werden: „Da die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch die Tiere gering bzw. nahezu auszuschließen ist und aus wildbiologischer Sicht kein vernünftiger Grund für die Jagd besteht, verstößt das Töten der Tiere gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.“