Freund fast erstochen: Frau muss sechs Jahre in Haft

Sie stach so heftig mit dem Küchenmesser in den Hals des Mannes, dass die Klinge absplitterte: Eine 20-Jährige ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
von  dpa
Seda A. (20) vor Gericht: Mit dem Opfer ihrer Messerattacke habe es nie eine Liebesbeziehung gegeben, behauptet sie.
Seda A. (20) vor Gericht: Mit dem Opfer ihrer Messerattacke habe es nie eine Liebesbeziehung gegeben, behauptet sie. © Daniel von Loeper

Sie stach so heftig mit dem Küchenmesser in den Hals des Mannes, dass die Klinge absplitterte: Eine 20-Jährige ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

München – Eine 20-jährige Schülerin ist am Freitag vom Münchner Schwurgericht wegen Mordversuchs zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die junge Frau hatte einen 25-Jährigen im Juni 2011 mit einem Küchenmesser schwer verletzt, weil er sich weigerte, sie zu heiraten. Sie stieß ihm dabei an der linken Halsseite ein Küchenmesser so heftig in den Körper, dass ein Teil der Keramikklinge absplitterte und steckenblieb. Ihr türkischer Landsmann habe sie mit einem heimlich aufgezeichneten zweideutigen Gespräch unter Druck gesetzt, verteidigte die junge Frau vor Gericht die Tat, die sie zugegeben hatte.

Laut Urteil konnte die in Deutschland geborene, aber nach türkischer Tradition erzogene Angeklagte den ihr auferlegten Moralvorstellungen nicht gerecht werden. Sie stand unter dem Druck eines Liebhabers und des Opfers, mit dem sie zunächst nur eine virtuelle Beziehung im sozialen Netzwerk Facebook unterhalten habe. Beide Männer erfuhren voneinander, am Tattag sollte eine Aussprache stattfinden. „Die Angeklagte hatte sich in eine Zwickmühle manövriert, aus der sie nicht herausfand“, sagte der Richter: Beim Gespräch mit dem Freund meldete sich demnach der Liebhaber im Sekundentakt per Handy. In dieser Situation soll die Angeklagte den Freund um die Heirat gebeten haben und zurückgewiesen worden sein.

Für die Angeklagte sprach ihr Geständnis. Sie habe zudem nur mit bedingtem Tötungsvorsatz zugestochen, sich bei dem Opfer schriftlich entschuldigt und ihm 5000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, für das sie einen Kredit habe aufnehmen müssen. Andererseits leide der 25-Jährige körperlich und seelisch noch immer unter der Tat. Dessen Anwalt bezweifelt, dass er „je wieder ein normales Leben führen kann“. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten sieben Jahre Jugendstrafe, die Verteidigung „unter fünf Jahre“.

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