Freistaat und Kaffeerösterei streiten sich um 300 Euro

Ein Polizeiwagen beschädigt eine Laterne der Firma Dinzler. Die möchte Schadenersatz für die Reparaturkosten – und zieht vor Gericht.
von  Sophie Anfang
Dinzlers Kaffeerösterei am Irschenberg.
Dinzlers Kaffeerösterei am Irschenberg. © imago

München - Deutsche streiten gerne, sagt man, zumindest vor Gericht. Dieses Klischee schien sich gestern vor dem Landgericht zu bestätigen: Dort streiten die Kaffeerösterei Dinzler am Irschenberg und der Freistaat um 300 Euro. Schuld daran sind ein Polizeiauto und ein Laternenmast.

Ende Mai 2014 fuhr ein Wagen der örtlichen Polizei gegen den Masten der Firma Dinzler. Zurück blieb eine Delle. Nicht groß, aber offenbar ausreichend, um für Ärger zu sorgen. Zunächst stellte sich den Beteiligten die Frage: Muss jetzt nur der Mast ersetzt werden oder auch die Leuchte oben? Man einigte sich darauf, dass der Mast ausreicht.

Dinzler schickte dem Freistaat ein Angebot, wie man die Reparatur regeln könnte. Teil davon war der Einsatz eines Lkw-Steigers, also eines Brummis mit Hebebühne. Der Sachbearbeiter beim Freistaat sah nicht ein, warum das für die Mast-Reparatur nötig ist und wollte nicht zahlen. Es geht um eine Rechnung von 300 Euro.

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Über so wenig habe er bei einer Amtshaftung noch nie verhandelt, sagt der Vorsitzende Richter gestern. Das macht die Sache schon einmal eher absurd. Dazu kommt, dass für die Beurteilung, ob es den Steiger jetzt gebraucht hätte oder nicht, eigentlich ein Gutachter vonnöten wäre. Der kostet aber mehrere tausend Euro.

In Anbetracht des Streitwerts ist jedoch allen Beteiligten daran gelegen, die Gutachter-Karte nicht zu ziehen. Man einigt sich auf einen Vergleichsentwurf: Der Freistaat zahlt Dinzler 150 Euro plus die Hälfte der Kosten, die im Vorfeld der Verhandlung für deren Rechtsberatung angefallen sind. Beide Seiten müssen noch zustimmen.

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