Freiluft-Fasching: Damit München bunt bleibt!

Vielfältig, laut, kreativ: 12 000 demonstrieren bei „Tanz den Pegida“ gegen die „Bagida“. Deren Eilantrag gegen die Stadt scheitert vor dem Verwaltungsgericht.
von  Christian Pfaffinger
"Tanz gegen den Pegida - Arbeiterfasching": Die Bilder!
"Tanz gegen den Pegida - Arbeiterfasching": Die Bilder! © Petra Schramek

München - Der Eisbär ruft „München ist bunt“, die glitzernd geschminkte Fee bläst in ihre Trillerpfeife: So sieht kreativer Protest aus, laut und schrill. Rund 12 000 haben am Montagabend am Sendlinger Tor gegen die Gruppe „Bayern gegen die Islamisierung des Abendlandes“ („Bagida“) demonstriert.

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Ein großes Bündnis aus verschiedenen Gruppen und Organisationen um die Initiative Bellevue di Monaco hatte zu der Demo aufgerufen. Deren Motto: „Tanz den Pegida – ein Arbeiterfasching“.

Und München feierte. Zwar waren eher wenige kostümiert – aber mit dem Straßen-Fasching hat’s der Münchner bekanntlich eh nicht so. Hauptsache war, dass wieder so viele gekommen waren. Nach Angaben der Polizei folgten etwa 12 000 Menschen dem Aufruf zum „Arbeiterfasching“, während bei der „Bagida“ nur rund 1100 zum „Spaziergang“ vom Sendlinger Tor zum Stachus kamen. Die Polizei war mit 1000 Beamten im Einsatz und trennte die beiden Gruppen durch Absperrungen voneinander. Größere Auseinandersetzungen gab es nicht.

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Schriftsteller Friedrich Ani – Sohn eines Syrers und einer Niederbayerin – war beim Freiluft-Fasching dabei, wie auch die Komiker Willy Astor und Michael Mittermeier, Regisseurin Doris Dörrie und die Band „Blumentopf“.

Bereits am Vormittag war „Bagida“-Organisatorin Birgit Weißmann mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Sie wollte mit dem Antrag gegen die Landeshauptstadt erreichen, dass OB Dieter Reiter nicht mehr zur Teilnahme an Anti-„Bagida“-Demos aufrufen darf. Reiter hatte zuletzt an die Bürger appelliert, sich an der Demo „Platz da!“ am Sendlinger Tor zu beteiligen, um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag am Montag abgelehnt. Grund: Damit eine Eilsache angenommen wird, braucht es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Und so sah es nicht aus, da „rechtlich nicht ausreichend geklärt sei, ob der OB in seiner amtlichen Funktion zu Gegendemonstrationen dieser Art aufrufen darf oder nicht“. Außerdem bestehe „keine konkrete Gefahr“, dass sich der Aufruf wiederhole.

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