Frauenleiche vom Feringasee bei München: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Die Leiche von Beatrice F. wurde am See verbrannt: Wird der Täter wegen Mordes verurteilt? Das Urteil wird für den 3. Dezember erwartet.
John Schneider |
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Der Geschäftsmann Konstantin V. (l., mit Anwalt Alexander Schmidtgall) soll seine Lebensgefährtin erdrosselt und ihre Leiche verbrannt haben.
jot Der Geschäftsmann Konstantin V. (l., mit Anwalt Alexander Schmidtgall) soll seine Lebensgefährtin erdrosselt und ihre Leiche verbrannt haben.

München - Schrecklicher Unfall oder kaltblütiger Mord? In diesem Spannungsfeld bewegten sich am Mittwoch die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehaltenen Plädoyers von Verteidiger und Staatsanwalt im Fall der verbrannten Leiche vom Feringasee.

Staatsanwalt Laurent Lafleur sieht nach Ende der Beweisaufnahme einen Mordfall. Beatrice F. (35) sei von ihrem Lebensgefährten Konstantin V. (33) heimtückisch und aus niederen Beweggründen erwürgt worden. Seine Schuld wiege besonders schwer. (Lesen Sie hier: Frauenleiche vom Feringasee - Zynismus des Täters schockiert)

Neues, gemeinsames Leben mit der Geliebten geplant

Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin in dem Prozess auftritt, schloss sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft diesem Antrag an. Lafleur zum Motiv: Konstantin V. habe ein neues, gemeinsames Leben mit seiner Geliebten geplant, die er wenige Monate zuvor in Prag kennengelernt hatte.

Dabei sei ihm seine Lebensgefährtin im Weg gewesen. Der 33-Jährige hatte vor Gericht gestanden, seine Freundin im Streit um seine Affäre getötet und ihre Leiche am Feringasee verbrannt zu haben. Dort wurde die Leiche wenig später gefunden. Ihr Tod sei aber ein "schrecklicher Unfall".

Fehlt es an Beweisen durch die Rechtsmedizin?

Während der Tat wartete die zu Besuch in München weilende neue Geliebte vor der Haustür – und hörte Beatrice F. im Haus schreien. (Lesen Sie hier: Feringasee - Jetzt spricht die Geliebte des Täters)

Die Lebensgefährtin von Konstantin V. war früher als geplant von einer Dienstreise zurückgekommen. Ganz anders fällt naturgemäß der Antrag des Verteidigers Alexander Schmidtgall aus. Sechs Jahre Haft für eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge sind für ihn eine angemessene Strafe.

Schmidtgall argumentiert, dass er keine Heimtücke erkennen könne. Für einem Mord durch Würgen fehle es auch an Beweisen durch die Rechtsmedizin. Der Tod der Frau soll keine Absicht gewesen sein. Sein Mandant habe lediglich verhindern wollen, dass ihn das Opfer weiter beleidige und seine neue Freundin angreife. Das Urteil wird für den 3. Dezember erwartet.

Verkohlte Frauenleiche: Wer ist die Tote vom Feringasee?

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