Frau totgefahren und geflüchtet: Sieben Jahre Haft

Urteil im Fall des Todesfahrers von Forstinning: Der hat sich der fahrlässigen Tötung und des versuchten Mordes schuldig gemacht - sieben Jahre Haft.
John Schneider |
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Thomas K. berät sich während des Prozesses mit seinem Verteidiger.
jot Thomas K. berät sich während des Prozesses mit seinem Verteidiger.

Urteil im Fall des Todesfahrers von Forstinning: Der hat sich der fahrlässigen Tötung und des versuchten Mordes schuldig gemacht - sieben Jahre Haft.

München - Das Landgericht sah es am Ende als erwiesen an, dass sich Thomas K. des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Dafür geht der 39-Jährige sieben Jahre in Haft. Er hatte am 17. Januar in Forstinning eine 45-jährige Lehrerin, die mit ihrem Hund spazieren ging, mit seinem Auto erfasst – und war dann weitergefahren. Der Hirntod der Frau wurde elf Tage später im Krankenhaus festgestellt.

Kurz vor dem tödlichen Unfall hatte Thomas K. in derselben Straße einen Blechschaden verursacht und war weggefahren, ohne seine Personalien anzugeben. Der Grund: Angst vor Strafe. Thomas K. besitzt keinen Führerschein und war an diesem Tag zudem stark alkoholisiert. Viel zu schnell (63 Stundenkilometer) steuerte er die Kurve am Ende der Straße an. Laut Gutachter hätte da schon ein nüchterner Autofahrer Probleme bekommen.

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Bis zuletzt hatte Thomas K. ausgesagt, dass er die Frau gesehen habe, aber zunächst geglaubt habe, ihren Hund erfasst zu haben. Das nahm ihm die Strafkammer unter dem Vorsitz von Martin Rieder nicht ab. Er habe ihren Tod billigend in Kauf genommen, sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, der Frau zu helfen. Das Gericht verordnete dem Alkoholkranken zudem einen Aufenthalt in der Entziehungsanstalt.

Thomas K. sprach der Familie der Toten am Mittwoch noch einmal sein Beileid aus: „Es tut mir unendlich leid.“ Sein Opfer hinterlässt einen Mann und zwei schulpflichtige Kinder.

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