Unfallflüchtiger erfasst Spaziergängerin - tot

Schwurgericht: Erst betrank er sich am Steuer, dann verursachte er einen Blechschaden, um dann auf der Flucht vor der geschädigten Autohalterin eine Spaziergängerin zu erfassen und zu töten.
John Schneider |
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Thomas K. auf der Anklagebank: Er legt ein Teilgeständnis ab.
jot Thomas K. auf der Anklagebank: Er legt ein Teilgeständnis ab.

München Sie sah ihren Tod nicht kommen. Ein betrunkener Autofahrer erfasste am 17. Januar mit seinem Wagen von hinten die Lehrerin Hanna C. (45, Name geändert), die gerade mit ihrem Hund Gassi ging. Die Frau wurde 22 Meter weit geschleudert und erlitt ein tödliches Schädelhirntrauma. Den BMW hatte sich Thomas K. (39) von seiner Verlobten geliehen. Er selber besitzt weder Auto noch Führerschein.

Der Gerüstbauer hatte sich zudem vor und während der vorherigen Fahrt mit Bier und einem Whisky-Cola-Mix betrunken. Gestern begann sein Prozess wegen fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord.
Versuchter Mord ist angeklagt, weil der Todesfahrer laut Anklage gemerkt hatte, dass er die Frau erfasst hatte, aber nicht anhielt, um der Schwerverletzten zu helfen. Einer Zeugin, die den Knall auf der Straße in Forstinning gehört hatte, war es damals zu verdanken, dass relativ schnell Hilfe am Unfallort eintraf. Da war Thomas K. längst davon gerast.

Der 39-Jährige legte ein Teilgeständnis ab. Er habe den Knall gehört, damals aber gedacht, er habe nur den Hund der Frau überfahren, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Schwurgericht.
Auslöser der tödlichen Raserei war eine Blechschaden, den Thomas K. kurz zuvor in derselben Straße verursacht hatte. Die Besitzerin des beschädigten Wagens (800 Euro Schaden), die den Bagatell-Unfall beobachtet hatte, wollte seine Personalien.

Doch Thomas K., der in Begleitung des Sohnes (14) seiner Verlobten unterwegs war, setzte sich stattdessen wieder ins Auto und gab Gas. Und zwar richtig. Statt 30 km/h wie in dieser Straße erlaubt, soll er mit 70 Stundenkilometern davongerast sein.

Auf einer Kreuzung missachtete er in der Folge die Vorfahrt einer Autofahrerin und kam dann in der einer Linkskurve am Ende der Straße nach rechts von der Fahrbahn ab.

Genau an dieser Stelle ging gerade Hanna C. mit ihrem Hund spazieren. Er habe die Frau gesehen, gibt Thomas K. zu, und auch die Leine, die sie in der Hand hatte. Den Hund selber sah er nicht.

Es gab einen Knall. Trotzdem habe er hinterher geglaubt, einen Hund und nicht die Frau erfasst zu haben, sagt Thomas K. aus. Das passt aber nicht ganz zur Zeugenaussage des 14-jährigen Mitfahrers. Der gab gestern im Zeugenstand an, dass die Frau am Straßenrand lief, ihr Hund weiter rechts auf der Wiese. Er sei sich aber damals selber nicht sicher gewesen, wer getroffen wurde.

Nach dem Aufprall habe er den Fahrer angeschrieen: „Halt an!“ Doch Thomas K. fuhr weiter. Staatsanwalt Florian Gliwitzky wirft ihm vor, dass er „über eine Verständigung des Rettungsdienstes nicht einmal nachgedacht habe“.
Hanna C. war mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe geprallt und hatte unter anderem eine Quetschung des Stammhirns erlitten. Elf Tage dauerte ihr Todeskampf. Dann starb die Gymnasiallehrerin und Mutter von zwei Kindern an einer zentralen Lähmung – verursacht durch das beim Unfall davon getragene Schädelhirntrauma.

Thomas K. aber ging es bis zuletzt nur darum, seine eigene Haut zu retten. „Ich habe gar nichts gedacht, ich wollte bloß noch weg“, sagte er vor Gericht. Daheim habe er erst überlegt. Seine Verlobte forderte er dann auf, das Auto wegzubringen, er habe „Scheiße gebaut und einen Hund angefahren“.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird am 10. Dezember erwartet.    

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