Flughafen München: Zoll entdeckt als Querflöte getarnten Degen bei Kontrolle

Bei der Kontrolle eines Pakets entdecken Zöllner am Münchner Flughafen eine Querflöte. Doch schon nach kurzer Zeit stellt sich das Instrument als gefährliche Waffe heraus.
AZ/dpa |
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Auf den ersten Blick eine Querflöte, auf den zweiten ein Degen.
Zoll Auf den ersten Blick eine Querflöte, auf den zweiten ein Degen.

München - Das Paket war als Geschenk angemeldet, der Absender wollte die augenscheinliche Querflöte von China nach Norwegen verschicken. Am Flughafen Münchner kontrollierten Zöllner das Paket allerdings Mitte Juli – und überlebten dabei eine "musikalische Überraschung", wie das Hauptzollamt München selbst mitteilt.

Denn das vermeintliche Instrument wurde bereits nach kurzer Zeit zur gefährlichen Waffe: Das Kopfstück ließ sich abschrauben, wodurch beim Herausziehen ein Degen mit einer Klingenlänge von etwa einem halben Meter zum Vorschein kam. "Dem Zoll fällt immer wieder auf, dass vermeintliche Geschenkartikel als Tarnung für illegale Fracht dienen", erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Die Waffe wurde sichergestellt, gegen den Empfänger hat der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Polizei entdeckt Klinge in Kugelschreiber

Die Grenzpolizei Waidhaus (Lkr. Neustadt an der Waldnaab) hat einem 32-jährigen Studenten einen Kugelschreiber abgenommen, in dem ein Messer versteckt war. Der in Frankreich lebende Mann war am Donnerstag auf der A6 in Richtung Tschechien unterwegs, als die Polizei ihn anhielt und kontrollierte.

Die Beamten fanden im Rucksack des 32-Jährigen einen Kugelschreiber, in dem die ausklappbare Klinge verborgen war. Wie die Grenzpolizei am Freitag mitteilte, ist ein solcher Stift nach dem Waffengesetz verboten. Die Beamten stellten den Kugelschreiber sicher und erstatteten Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Der 32-Jährige gab an, er habe nicht gewusst, dass solche Gegenstände in Deutschland verboten sind. Er durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Lesen Sie auch: Russisches Ekel-Paket - Zoll beschlagnahmt Pseudo-Medizin

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