Flughafen München: Ausreden helfen Impfpass-Betrügern nicht

Am Flughafen München hat die Bundespolizei zwei Personen mit gefälschten Impfpässen aus dem Verkehr gezogen. Auch gute Ausreden bewahrten die Betrüger nicht vor der Strafanzeige.
bz |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Immer häufiger ermittelt die Polizei hinlänglich gefälschter Impfpässe.
Immer häufiger ermittelt die Polizei hinlänglich gefälschter Impfpässe. © Sven Hoppe/dpa

München - In den letzten Tagen hat die Bundespolizei am Flughafen München laut eigenen Angaben zwei Personen mit gefälschten Impfpässen erwischt. Sowohl eine 31-jährige Frau aus Kroatien als auch ein 42-jähriger Mann aus der Türkei hatten versucht, mit manipulierten Impfnachweisen zu reisen. 

Auch bei Privatjet: Kein Abflug mit gefälschten Impfausweis 

Den Impfnachweis der Kroatin konnte die Polizei vor ihrer geplanten Abreise per Privatjet in Absprache mit dem Impfzentrum München als gefälscht identifizieren . Die Frau wollte mit einem eigens angemieteten Privatjet von München nach Belgrad fliegen und hatte den Beamten bereits ein paar Tage vor ihrem Abflug am General Aviation Terminal eine Kopie ihres Impfdokuments zugeschickt. Bei der Ausreisekontrolle gab die Frau dann an, ihren Nachweis verloren zu haben. 

Gefälschten Impfausweis erst bei Durchsuchung vorgezeigt

Als die Polizei die Frau durchsuchen wollte, zeigte sie das Dokument dann doch vor und gestand unter Tränen dessen Fälschung. Auch mit ihrer Ausrede, dass sie sich wegen einer Schwangerschaft nicht habe impfen lassen, kam die Frau nicht um eine Strafanzeige herum.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Einreise aus der Türkei mit gefälschtem Impfpass gescheitert

Einen ähnlichen Fall hatte die Bundespolizei bereits ein paar Tage zuvor bei einem 42-jährigen Mann, der aus der Türkei nach Deutschland zurückgekommen war. Bei der Einreisekontrolle hatte sich auch hier nach Absprache mit einem Impfzentrum in Bremen herausgestellt, dass es sich bei den Stickern und Stempeln in seinem Impfausweis um Fälschungen handelte.

Allerdings beharrte der Mann aus der Türkei auf der Echtheit und beteuerte, sich in der Türkei bereits seine dritte Impfung abgeholt zu haben. Auch sein Angebot, dies nachträglich von einem Anwalt bestätigen zu lassen, bewahrte ihn nicht vor einer Anzeige. 

In beiden Fällen hat die Bundespolizei die weiteren Ermittlungen übernommen. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
1 Kommentar
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Kadoffesalod am 15.02.2022 14:05 Uhr / Bewertung:

    Die Ausgabe und Verwaltung von Impfpässen sollte genauso wie bei Personalausweisen und Führerscheinen erfolgen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.