Flüchtlinge in Bayern: 13 verlorene Jahre im Lager

München - "Ich habe meine besten Jahre im Lager verloren.“ Mary sitzt auf einem blauen Plastikstuhl in der Herbstsonne und blickt auf die beigen Baracken der Gemeinschaftsunterkunft im Münchner Umland. Sie ringt um Fassung. Hunderte Flüchtlinge hat sie hier schon ein- und wieder ausziehen gesehen. Menschen aus Afghanistan, dem Irak, Iran, Nigeria, aus Sierra Leone, dem Senegal und Äthiopien. Menschen, die irgendwann wieder verschwanden. Weil sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhielten. Oder abgeschoben wurden.
Auf die alten Bewohner folgten neue, eigentlich ist es ein ständiges Kommen und Gehen. Nur in Marys Leben herrscht Stillstand. Sie sitzt im Lager fest – seit mehr als 13 Jahren. Sie darf sich weder eine eigene Wohnung suchen, noch selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Mary gehört zu einer Gruppe von Asylbewerbern, von deren Existenz kaum jemand weiß: den „Langzeit-Insassen“ der bayerischen Flüchtlingsunterkünfte. Ihre Zahl ist erschreckend hoch. Aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Landtags-Abgeordneten Christine Kamm an die Staatsregierung geht hervor, dass im Freistaat 6300 „ausreisepflichtige“ Menschen leben, die 2009 oder vorher ins Land kamen. Die allermeisten sind zu einem Dasein im Lager verdammt.
Schuld daran ist das bayerische Asylgesetz, eins der schärfsten in Deutschland. Es besagt, dass Flüchtlinge nach drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen. Ausziehen darf im Prinzip nur, wer anerkannt wird. Wer lediglich geduldet ist, muss bleiben. Fünf Jahre. Zehn Jahre. Oder eben länger.
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Anfangs will Mary ihre Geschichte nicht preisgeben. „Warum sind Sie nicht schon vor Jahren gekommen?“, fragt sie. „Warum erst jetzt?“ Sie sei doch kein Einzelfall. „Ich kenne eine Afrikanerin, die im Lager Zwillinge geboren hat. Sie durfte erst ausziehen, als die beiden bereits Teenager waren.“ Dabei seien sie in Deutschland zur Welt gekommen, hätten einen deutschen Kindergarten und eine deutsche Schule besucht. Aber leben wie deutsche Kinder durften sie erst, als ihre Kindheit bereits vorbei war.
„In anderen Bundesländern können sich die Flüchtlinge eine eigene Wohnung suchen. Die Kosten dafür werden vom Land erstattet“, sagt Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der seit langem gegen die Lagerpflicht kämpft. Gerade jetzt, wo immer mehr Menschen in Deutschland Schutz suchten, dürfe es einfach nicht sein, „dass wir die einen selbst nach zehn Jahren noch dazu zwingen, im Lager zu leben, während die, die neu ankommen, in Zelten hocken.“
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Margarete Bause fordert deshalb, den Betroffenen „schnellstmöglich eine dauernde Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und damit wieder eine Lebensperspektive zu geben.“ Das damit verbundene Recht auf private Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme würde Bayern doppelt entlasten – „bei den verfügbaren Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und bei den Versorgungskosten.“
Jetzt rückt Mary plötzlich doch mit der Sprache heraus. Sie stamme aus einem Land in Ostafrika, in dem islamistische Milizen die Bevölkerung massakrieren. Sie habe dort in einem Büro gearbeitet und sei mit Mitte 30 geflohen. Ihre Tochter und den Adoptivsohn musste sie zurücklassen.
In Deutschland erhielt Mary eine Duldung: Ihr Asylantrag wurde zwar abgelehnt, ihre Abschiebung jedoch für eine gewisse Zeit ausgesetzt. Die Duldung wurde immer wieder verlängert – mal für ein paar Monate, oft nur für zwei Wochen. „Ich habe denen vom Ausländeramt irgendwann gesagt, das einfachste wäre, wenn sie mir gleich ein Bett in ihrem Büro aufstellen. Dann muss ich nicht ständig wieder hinfahren“, sagt sie bitter.
Geduldet zu sein, bedeutet zunächst einmal Sicherheit für Leib und Leben. Es heißt aber auch, dass der Betroffene nach Ablauf der Frist mit einer Ausweisung rechnen muss. Und es bedeutet, dass er bis dahin in ständiger Abhängigkeit von den Behörden lebt und einem strikten Regelwerk unterworfen ist. Er darf Bayern nicht verlassen und nur mit Genehmigung arbeiten. Wird diese verweigert, sind die 140 Euro monatliches Taschengeld alles, was erwachsene Menschen für ein bisschen Ablenkung ausgeben können.
Hinzu kommt die psychische Belastung. Die ständige Unsicherheit. Die Enge. Die mangelnde Intimität in der Unterkunft. Konflikte. Es gibt Menschen, die daran zerbrechen.
Alexander Thal erzählt von einem Äthiopier, den er in Nürnberg kennengelernt hat. „Der Mann war 23 Jahre lang in insgesamt sieben bayerischen Lagern. Jedes Mal, wenn er sich ein soziales Netz aufgebaut hatte, wurde er herausgerissen und in eine neue Unterkunft gebracht. Der ist psychisch völlig fertig. Als wir ihn trafen, war er vollgestopft mit Medikamenten.“
Der Hintergrund: „Sein Asylantrag war abgelehnt worden. Die äthiopische Botschaft weigerte sich jedoch, ihm einen Pass auszustellen. Aber ohne Pass keine Abschiebung. Also saß er da. 23 Jahre lang.“
Dass die Heimatländer sich bei der Beschaffung von Dokumenten querstellen, sei relativ häufig. „Die mauern, weil sie froh sind, dass sie ihre nervigen Oppositionellen los sind.“
Der Flüchtlingsrat beschaffte dem Äthiopier einen Anwalt, dem es gelang, eine Aufenthaltsgenehmigung für ihn zu erstreiten. Aus humanitären Gründen. Weil seine psychische Erkrankung im Herkunftsland nicht richtig behandelt werden kann. Jetzt lebt der gebrochene Mann in einer kleinen Wohnung in Nürnberg. Als Sozialfall.
„Es ist schön, dass die Menschen Kleidung für uns spenden“, sagt Mary. „Aber noch schöner wäre, wenn ich arbeiten dürfte und mir selbst etwas kaufen könnte.“ Sie träumt davon, Waisenkinder zu betreuen oder Familien in Konfliktsituationen zu beraten.
Erfahrung habe sie genug. Seit Jahren kümmere sie sich um die Kinder im Lager und helfe den Frauen. „Ich habe gesehen, wie Frauen geschlagen wurden, wie sie missbraucht wurden. Ich habe mit vielen von ihnen geredet.“
Auch Deutschkurse und ein viermonatiges Praktikum in einer Kita kann Mary vorweisen. „Die Kleinen mochten mich sehr“, sagt sie stolz. Arbeiten oder eine Ausbildung machen, darf sie trotzdem nicht. „Ich habe keinen Pass und ohne Pass bekomme ich keine Arbeitserlaubnis.“
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Vielleicht weigert sich Marys Heimatland ebenfalls, ihr das Dokument auszustellen. Vielleicht verfolgt sie das Anliegen aber auch deshalb nicht weiter, weil ihr von offizieller Seite mitgeteilt wurde: „Wenn du den Ausweis bringst, schieben wir dich ab.“ Zumindest erzählt Mary es so. „Aber was soll ich zuhause? Ermordet werden?“
Könne ein Flüchtling seine Dokumente nicht vorlegen, würde das häufig als „Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht“ gewertet, sagt Alexander Thal. „Die Sanktionen dafür reichen von der Taschengeldkürzung bis zum Arbeitsverbot.“
Absurd: Ein Monat im Lager kostet den Freistaat pro Person rund 460 Euro, oft noch mehr. Eigentlich ein Fall für das Schwarzbuch des Steuerzahler-Bundes – denn viele der Betroffenen wollen nichts lieber, als selbst für sich sorgen.
Doch für Mary besteht Hoffnung. Der Flüchtlingsrat hat es geschafft, dass sich die Härtefallkommission mit ihrer Geschichte befasst. Kommt das Gremium zu der Auffassung, dass Mary aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben sollte, muss das Innenministerium erneut über ihren Fall entscheiden.
Weil sie diesen Prozess nicht gefährden will, hat Mary darum gebeten, anonym bleiben zu dürfen. „Wissen Sie“, sagt sie zum Schluss. „Eine Aufenthaltsgenehmigung würde für mich die Freiheit bedeuten.“ Endlich. Nach 13 Jahren im Lager.