Flüchtling stempelt Fahrkarte - und muss trotzdem zahlen
München - Ein syrischer Flüchtling muss ein Bußgeld von 60 Euro wegen Schwarzfahrens zahlen, obwohl er gestempelt hat. Wie das geht? Der junge Mann hatte sich eine Fahrkarte am Automaten gekauft, sie jedoch auf der Rückseite entwertet – das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag.
Géraldine Aroles-Brunner ist bei der Diakonia-Flüchtlingshilfe tätig und betreut privat neben rund 25 jungen Flüchtlingen auch den 28-jährigen Mann, der in der U-Bahn kontrolliert worden ist. Gegenüber der "SZ" sagt sie, dass er seit einem halben Jahr in Deutschland wäre und letzten Freitag zum ersten Mal nach München gekommen sei, um sie zu besuchen. Der Syrer hat die Fahrkarte um 18.45 Uhr gekauft, fünf Minuten später entwertete er sie – allerdings auf der Rückseite. Für den Kontrolleur ist der 28-Jährige ohne Ticket mit der U-Bahn gefahren, das Bußgeld wurde fällig, die Personalien wurden aufgenommen.
Flüchtling war zum ersten Mal in München
Daraufhin beschwerte sich die Betreuerin bei der MVG, forderte mehr Kulanz von den Kontrolleuren. Die Antwort per Email folgt prompt: die Tickets seien grundsätzlich an der gekennzeichneten Stelle, also der Vorderseite, zu entwerten. Weiter zitiert die Zeitung das Antwortschreiben folgendermaßen: "Unser Personal ist jedoch (gerade bei nicht tarifkundigen Fahrgästen) nicht so streng wie in Ihrer Feststellung beschrieben. Es muss wohl noch ein anderer Grund vorgelegen haben." Weder der betroffene 28-Jährige noch seine Betreuerin wissen, um welchen Grund es sich dabei handeln könnte.
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Gleichzeitig begründet die MVG die Entscheidung des Kontrolleurs folgendermaßen: "Unsere Kontrolleure prüfen daher schlicht und einfach, ob ein Ticket nach den geltenden Regeln gültig oder ungültig ist." Die Befürchtung: Man hätte das Ticket ein zweites Mal entwerten können - dann halt auf der richtigen Seite. "Dies kommt durchaus vor und kann bei der üblichen Sichtkontrolle der Fahrkarten nicht bemerkt werden," zitiert die "SZ" den Sprecher der MVG.
Kunden, die mit dem Bußgeld nicht einverstanden sind, können bei der MVG schriftlich Einspruch einlegen. Wie es im Fall um die falsch abgestempelte Fahrkarte weitergeht ist aktuell noch unklar. Die MVG geht allerdings davon aus, dass der Syrer die 60 Euro Bußgeld bezahlen muss.
Ähnlicher Vorfall schon vor eine Woche in der S-Bahn
Erst vor rund einer Woche gab es eine ähnliche Aktion in einer Münchner S-Bahn. Ein Kontrolleur nahm einer asiatischen Touristin ihren Pass ab und wollte mit ihr zur Polizei gehen. Der Grund: Sie hatte ihr eben gekauftes Ticket nicht abgestempelt. Hier gibt es weitere Informationen zum Fall sowie den zugehörigen Kommentar eines AZ-Redakteurs.
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