Festnahme: Trio zerreißt und beschmiert AfD-Wahlplakate

Zwei Plakate der AfD wurden am Donnerstag in der Würmtalstraße beschädigt. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen die Tatverdächtigen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
20  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wahlplakate der AfD stapeln sich übereinander an einer Laterne. (Archivbild)
Wahlplakate der AfD stapeln sich übereinander an einer Laterne. (Archivbild) © Robert Michael/dpa

München - Bereits am Donnerstag gegen 1 Uhr bemerkten Beamte der Münchner Polizei, wie sich drei Personen in der Würmtalstraße an Wahlplakaten zu schaffen machten. Dies teilte die Polizei am Sonntag mit.

Das Trio riss einen Teil eines Plakates herunter und übermalte ein anderes Plakat mit Farbe. Nach AZ-Informationen ging es dabei um Plakate der AfD

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Wahlplakete zerstört: Anzeige wegen  Sachbeschädigung

Die Beamten nahmen die drei Personen – einen 29-jährigen Münchner, eine 18-jährige Münchnerin und eine 21-Jährige mit Wohnsitz im Landkreis München – vorläufig fest und zeigten sie wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen den Infektionsschutz an. 

Nach Abschluss der Anzeigenaufnahme wurden sie wieder entlassen. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
20 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Heide Fröttmaninger am 31.03.2021 17:25 Uhr / Bewertung:

    Wird ja mal Zeit, dass die Behörden gegen die AfD-Feindlichkeit vorgehen. Müsste auch schon unter Hasskriminalität fallen.

  • Gegen Landschaftszersiedelung am 29.03.2021 02:45 Uhr / Bewertung:

    Den Grundtatbestand der Sachbeschädigung regelt in Deutschland § 303 StGB, der wie folgt lautet: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Rosinerl am 28.03.2021 18:51 Uhr / Bewertung:

    Immerhin können die drei Delinquent*innen jetzt ihren Enkeln erzählen, dass sie in ihrer Jugend Widerstandskämpfer gewesen sind.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.