Ferch-Prozess: Urteilsverkündung verzögert sich

München - Ein 33-Jähriger steht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor Gericht. Den Ex-Fußballer, mit dem Ferch im September 2014 auf einer After-Wiesn-Party in einem Münchner Club aneinandergeriet, verurteilte das Amtsgericht München bereits im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung zur Zahlung von 6000 Euro in 120 Tagessätzen.
Gegen das Urteil hatte der Mann Rechtsmittel eingelegt. Sein damals mitangeklagter Freund, der am Montag vor dem Landgericht als Zeuge aussagte und zu Protokoll gab, der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, war in erster Instanz freigesprochen worden.
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Ferch trug bei dem Vorfall zwei Risswunden am linken Ellenbogen, eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde am linken Knie, eine Jochbogenprellung mit Platzwunde und ein im Volksmund blaues Auge genanntes "Monokel-Hämatom" davon.