Feiern trotz Corona-Regeln: Polizei löst Party in Club auf

Mehrere Streifenwagen rückten an, nachdem Beamte im Bereich der Sonnenstraße Feiernde angetroffen hatten. Die Nachtschwärmer hatten Zugang zu einem Club, der eigentlich hätte geschlossen sein müssen.
Nina Job
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Im Bereich der Sonnenstraße hatte eine Diskothek illegal geöffnet (Symbolbild)
Im Bereich der Sonnenstraße hatte eine Diskothek illegal geöffnet (Symbolbild) © imago/Addictive Stock

München - Seit 24. November sind in Bayern Clubs, Diskotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle geschlossen. In der übrigen Gastro gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Aber offensichtlich halten sich nicht alle daran.

Es war gegen Mitternacht zwischen Freitag und Samstag, als einer Polizeistreife auffiel, dass in einem Club in der Sonnenstraße Betrieb herrschte. Die Beamten forderten Verstärkung an und kontrollierten den Laden.

Corona: Verstöße gegen die Allgemeinverfügung in der Sonnenstraße

Laut Polizeisprecher Michael Marienwald wurden in dem Club etwa 30 Personen angetroffen. Sie wurden angezeigt wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Die Gäste bekamen allesamt Platzverweise, mussten den Club verlassen. Nach etwa eineinhalb Stunden herrschte wieder Ruhe in dem Club.

Nach AZ-Informationen hat die Party in den Räumen des Nachtclubs "Labor" am Stachus stattgefunden. Vereinbart war, dass die Gäste an der Hintertür klopfen und gegen eine Zahlung von 20 Euro eingelassen wurden.

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Wie ein "Labor"-Mitarbeiter am Sonntag der AZ mitteilte, seien die Räumlichkeiten an dem Tag für eine Geburtstagsfeier untervermietet worden.

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18 Kommentare
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  • MaxvonBayern am 06.12.2021 09:43 Uhr / Bewertung:

    Wo ist das Problem ?
    Private Feiern von Geimpften sind für bis zu 50 Personen zulässig.
    Natürlich dürfen dafür auch Räumlichkeiten angemietet werden.
    Der Organisator sollte über den Rechtsweg gegen die illegale Auflösung seiner Veranstaltung nachdenken.

  • SL am 05.12.2021 21:40 Uhr / Bewertung:

    Konnten denn alle Polizeibeamten beim Betreten des Ladens ihre Impfung oder Genesung nachweisen? Zutritt doch nur bei 2 G

  • Candid am 06.12.2021 05:39 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Was soll denn diese provokante Frage?
    Zu Ihrere Beruhigung, die von Ihnen genannte Vorraue gilt für legale Gastronomie und nicht für einen Tatort.

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