Familie landet vor Gericht – wegen Rihanna

München – "Complicated" heißt das neunte Lied auf dem Album "Loud" der amerikanischen Sängerin Rihanna. "Kompliziert" ist auch das Wort, das gut auf den Prozess vor dem Oberlandesgerichts München passt, in dem es zumindest indirekt um den Popstar geht.
Von einem Rechner im Haus einer Münchner Familie wurde "Loud" auf eine Tauschbörse im Netz geladen. Rechteinhaber Universal forderte deshalb 2500 Euro Schadenersatz sowie knapp 1400 Euro Rechtsanwaltskosten von dem Münchner Ehepaar. Doch die sagen, sie seien es nicht gewesen – sondern ihre Kinder.
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Sie selbst hätten an dem Abend, an dem die Lieder hochgeladen wurden, Besuch gehabt und den Rechner aus. Ihre drei Kinder hätten alle Zugang zum Familien-Wlan und eigene Computer.
Die Eltern petzen nicht
Was das Ganze so verzwickt macht: Welches der drei Kinder es war, wollen die Eheleute nicht verraten. Nur soviel sagen sie: Dass Tauschbörsen illegal sind, habe man dem Nachwuchs beigebracht. Die Zwillinge (22) und die Tochter (24) waren damals noch minderjährig und konnten sich weigern, vor Gericht auszusagen – was sie auch taten.
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Universal Music geht also davon aus, dass die Eheleute als Halter des Internetanschlusses für den Schaden aufkommen müssen. Allein die Tatsache, dass die Kinder auf das Internet zugreifen können, belege noch nicht ausreichend, dass diese für das illegale Hochladen ins Netz verantwortlich sind.
Vor dem Landgericht München bekam Universal weitgehend recht und gut 3870 Euro zugesprochen. Dagegen hat das Münchner Ehepaar Berufung eingelegt.
Vor dem Oberlandesgericht dreht es sich gestern nicht um die Frage, ob „Loud“ illegal ins Netz gestellt wurde. Das ist nicht strittig.
"Ein Ritt auf der Rasierklinge"
Zentral ist die Frage, ob es reicht, dass die Eltern sagen: Es war eines unserer Kinder, aber nicht, wer von ihnen es war. Das sei „der Ritt auf der Rasierklinge“ meint der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein.
Beim Bundesgerichtshof hat es dazu verschiedene Urteile gegeben. Erst einen Tag vor der Verhandlung gestern veröffentlichte der BGH drei Urteilsbegründungen zum Thema Internettauschbörsen. Doch auch diese können so oder so gelesen werden. Das wird bei der Verhandlung klar.
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Der Anwalt von Universal, Werner Jansen, interpretierte das Urteil dahingehend, dass die Eltern dazu verpflichtet seien, auszusagen, welches der Kinder die Lieder hochgeladen hat: „Es muss niemand ans Messer geliefert werden, aber wenn man diese Obliegenheit nicht erfüllt, geht das zulasten der Beklagten.“ Will heißen: Die Eltern müssen zahlen.
Bernhard Knies, Anwalt der Münchner Eltern, sieht das freilich anders.
Das Oberlandesgericht will den Fall gründlich prüfen. Das Urteil fällt deshalb erst Mitte Januar.
Ob die Eltern für ihre Kinder haften müssen, wird sich zeigen. Der BGH hat dazu unterschiedliche Entscheidungen getroffen.
Wären die Kinder volljährig gewesen, wäre alles weniger „complicated“: Dann, so der BGH, haften die Eltern bei illegalen Downloads nicht.