Falschgeldprozess: Freispruch für falschen Fuchzger

Ein 32-Jähriger aus Brandenburg bezahlt sein Bier auf der Wiesn mit Falschgeld. Mit Absicht? Das Gericht hat Zweifel.
von  John Schneider
Vor dem Urteil: Fritz K. im Justizzentrum.
Vor dem Urteil: Fritz K. im Justizzentrum. © jot

Die Anklage wiegt schwer. Fritz K. (32, Name geändert), ein Landschaftsgärtner aus Brandenburg, hatte auf der Wiesn im vergangenen Jahr seine Maß mit einem falschen Fuffzger bezahlt. Geld fälschen ist ein Verbrechen, macht die Richterin gleich zu Prozessbeginn die Dimension deutlich.

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Schuldig gesprochen, drohe dem Angeklagten mindestens ein Jahr Haft. Deshalb sei der Fall auch zum Schöffengericht angeklagt worden. Dass der 32-Jährige trotzdem nicht verraten wollte, wer die beiden Kumpel waren, die ihn auf die Wiesn begleitet hatten, machte die Sache nicht gerade besser für ihn. Schlechte Karten für den Wiesn-Besucher?

Der Angeklagte beteuert seine Unschuld

Fritz K. beteuerte seine Unschuld. Seiner Erinnerung nach hatte sich folgendes am 26. September 2015 abgespielt: Noch vor dem eigentlichen Wiesngelände war er von einem Straßenhändler angesprochen worden. Der Mann mit dem roten Stoffbeutel bot Flaschenbier an. „Ich wusste, dass das Bier auf der Wiesn noch teurer ist und kaufte drei Flaschen.“ Bezahlt hat er mit einem 200-Euro-Schein. Ein Geburtstagsgeschenk seines Vaters.

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Das Wechselgeld hatte es offenbar in sich. Der Bierkäufer bekam unter anderem zwei Fünfziger in die Hand gedrückt. Dass es Falschgeld war, will er in dem Moment nicht erkannt haben. Bei 1,8 Promille im Blut nicht ganz unglaubwürdig.

Mit dem falschen Schein geht's in den Biergarten

Wenig später wollte er dann mit einem der Scheine im Biergarten des Augustiner-Zeltes seine Maß bezahlen. Der Kellner erkannte das Falschgeld, ging zur Security, die die Polizei alarmierte. Die Staatsanwältin war überzeugt, dass die schlechte Fälschung dem Angeklagten sofort hätte auffallen müssen. Sie forderte ein Jahr Haft auf Bewährung.

Doch Verteidiger Peter Schneider hatte noch ein Ass im Ärmel: „Wenn er ein schlechtes Gewissen hatte, warum ist er nicht einfach weggelaufen?“ Die Richterin sah das genauso: Freispruch.
Von München hat der gebürtige Berliner vorerst genug. Trotz Freispruch: Die Wiesn wird ohne ihn auskommen müssen.    

 

 

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