Fall Böhringer: Entschädigung für Benedikt Toth

Auch ein lebenslang einsitzender Häftling hat Anspruch auf zügige Behandlung seiner Anträge durch die Justiz. Dieser Urteilsspruch beschert dem wegen Mordes an seiner millionenschweren Tante verurteilten Benedikt Toth nun eine Entschädigung vom Freistaat.
von  John Schneider, az
Benedikt Toth, aufgenommen in der JVA Straubing. 2009 wurde er von München dorthin verlegt. Hier verbüßen Bayerns schlimmste Schwerverbrecher ihre Strafen.
Benedikt Toth, aufgenommen in der JVA Straubing. 2009 wurde er von München dorthin verlegt. Hier verbüßen Bayerns schlimmste Schwerverbrecher ihre Strafen. © dpa/ho

München - 900 Euro Entschädigung vom Freistaat: Das ist der erste Teilerfolg, den Benedikt Toth (41), der wegen Mordes verurteilte Neffen von Charlotte Böhringer, im Zwist mit den Gerichten errungen hat.

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Der 41-Jährige sitzt seit 2006 im Gefängnis, wurde 2008 nach einem langwierigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis heute bestreitet er, ein Mörder zu sein.

So langwierig wie der Mammutprozess um den gewaltsamen Tod der Parkhaus-Millionärin lief auch die Bearbeitung des Antrags auf ein Wiederaufnahmeverfahren, das Peter Witting, der Anwalt des Inhaftierten, im März 2013 angestrengt hatte. Zu langwierig, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) urteilte.

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Erst im Juni 2014 begann der zuständige Richter mit der Aktendurchsicht. Eine Verzögerung von 15 Monaten, für die Toth 1500 Euro haben wollte. Das OLG fand aber 900 Euro angemessen und wies den Rest der Klage ab.

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