Fahrlässige Tötung: Kranführer vor Gericht

München - Dass er einen großen Fehler gemacht hat, weiß Alexander A. (36, Name geändert). Er selber stand nach dem tödlichen Baustellenunfall in Feldkirchen unter Schock, war zwei Wochen nicht arbeitsunfähig. Auch danach plagten ihn lange Albträume.
Der Kranführer hatte am 31. August des vergangenen Jahres Ketten, die nicht ordnungsmäßig auf den tonnenschweren Gewichten des Kranes lagen, schnell hochgezogen. Eine Kette verhakte sich dabei in einem Gewicht und brachte diese ins Rutschen. Der 54-jährige Kollege wurde unter der zweieinhalb Tonnen schweren Platte begraben und starb noch an der Unfallstelle.
Der verstorbene Kollege habe ihn selbst dazu aufgefordert, die Ketten hochzuziehen, erklärt Alexander A. im Prozess am Amtsgericht. Der Prozess war notwendig geworden, weil der Kranführer gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Doch ein Zeuge belastet ihn am Donnerstag. Er habe beobachtet, dass die Ketten viel zu schnell hochgezogen wurden, berichtet der Lkw-Fahrer.
Keine Entschuldigung bei der Familie
Amtsrichter Josef Bonkamp sieht auch ansonsten keinen Anlass, die Strafe zu mildern. Dafür hätte es neuer Erkenntnisse oder aber den Versuch des Angeklagten geben müssen, sich bei der Familie des Opfers per Brief zu entschuldigen, besser noch eine Entschädigung zu zahlen, erklärt der Richter.
Beides ist nicht geschehen, obwohl seit dem Unfall über ein Jahr vergangen ist. So bleibt es bei 120 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe wird mit 25 Euro veranschlagt, so dass Alexander A. 3.000 Euro für seinen großen Fehler bezahlen muss. Ein Fehler, der einem Menschen das Leben kostete.
Lesen Sie hier: Gerichtsprozess: Betrüger vielleicht, Steuersünder nein