Fahrgast übergibt sich: Darum muss dieser Taxler mitzahlen
München - Wer sich in einem Taxi übergibt, muss für die Reinigung aufkommen. Im Prinzip ja, aber das Amtsgericht kam in einem Fall zu einem anderen Schluss. Zumindest teilweise.
Warum der Taxler eine Mitschuld trägt
Der Fall: Vor dem Amtsgericht München machte ein Taxifahrer Schadensersatzansprüche gegen einen Fahrgast geltend, nachdem dieser sich angetrunken in seinem Taxi übergeben hatte.
Der Taxler verklagte den Fahrgast seinerzeit auf Schadensersatz wegen Reinigungskosten in Höhe von 250 Euro vor dem Amtsgericht. Das Gericht gestand dem Taxifahrer einen Schadensersatzanspruch zu, ging aber von einem hälftigen Mitverschulden des Taxifahrers aus, und wies damit die Klage also teilweise ab.
"Das Übergeben im Fahrzeug stellt eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrags dar. Nachdem der Beklagte auch selbst angegeben hat, zumindest angetrunken gewesen zu sein, musste er auch mit dem Eintritt eines solchen Schadens rechnen." Also war die Klage erfolgreich? Nicht ganz. Der Anspruch sei wegen Mitverschuldens des Taxlers auf die Hälfte zu reduzieren, so das Gericht.
Die Begründung: "Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Beklagte und auch die Zeugin den Kläger vor dem Vorfall gebeten hatten, anzuhalten, weil dem Beklagten schlecht war und der Kläger dieser Bitte zunächst nicht Folge geleistet hat." Das Gericht ging aufgrund der Aussagen der Beteiligten zudem davon aus, dass sich der Vorfall auf einer kurzen Wegstrecke abgespielt hatte.
Da sich jedoch im Prozess nicht ergeben hat, wie eindringlich und drängend die Bitten waren und dass sich für den Taxler die Situation tatsächlich so eilig dargestellt hat, wie sie offensichtlich war, hat das Gericht den Anspruch nicht auf null reduziert, sondern ein Mitverschulden in Höhe des hälftigen Schadenersatzanspruchs angenommen.
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