Ex-Stadtrat Georg Schlagbauer bald vorbestraft?

Der ehemalige Stadtrat hat von der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl erhalten.
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Archivfoto: Georg Schlagbauer bei der Eröffnung der Frühlingsfests 2016
imago Archivfoto: Georg Schlagbauer bei der Eröffnung der Frühlingsfests 2016

München - Ein öffentlichkeitswirksamer Gerichtsprozess wird dem ehemalige CSU-Stadtrat Georg Schlagbauer wohl erspart bleiben – doch sein Führungszeugnis ist künftig vermutlich nicht mehr blütenrein.

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen Schlagbauer einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen erlassen. Wie Staatsanwaltschaftssprecher Florian Weinzierl der AZ gestern bestätigte wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Wenn Schlagbauer den Strafbefehl akzeptiert, gilt er damit als vorbetraft – ab einer Höhe von 90 Tagessätzen taucht eine Strafe im amtlichen Führungszeugnis auf.

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Nun, da der Strafbefehl vom Amtsgericht zugestellt ist, hat der Metzgermeister zwei Wochen Zeit, darüber zu entscheiden, ob er die Forderung der Staatsanwaltschaft akzeptiert.

Tut er es, kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung – zumindest nicht strafrechtlich.Denn zivilrechtlich kann auf Schlagbauer durchaus noch etwas zukommen.

Ein Münchner Club im Rotlichtmilieu beschuldigt ihn, noch Kokain- und weitere Schulden in Höhe von knapp 15.000 Euro zu haben (AZ berichtete).

Mitarbeiter könnten versuchen, sich diese Summe vor Gericht zurückzuholen.

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