Ex-Bürgermeister vor Gericht: Spannerfotos keine Straftat

Der ehemalige Bürgermeister von Scheyern (Kreis Pfaffenhofen an der Ilm) hat mit Spannerfotos keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit begangenen - so hat das Landgericht München in der Berufungsverhandlung geurteilt.
dpa |
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München -  Der 56-Jährige muss demanch ein Bußgeld von 750 Euro wegen Belästigung der Allgemeinheit zahlen. Zudem verurteilte ihn die Richterin zu insgesamt 4200 Euro Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Polizisten und vorsätzlicher Körperverletzung eines Beamten, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Mit dem bereits am Mittwoch ergangenen Urteil hob das Landgericht die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichtes München auf, das die heimlichen Fotoaufnahmen auf einer Rolltreppe unter den Rock einer Passantin als Beleidigung und somit als Straftat gewertet hatte. Die Richterin betonte im Berufungsverfahren aber, wie die "Augsburger Allgemeine" (Donnerstag) schreibt, dieses Urteil bedeute nicht, dass jedes Unter-den-Rock-Fotografieren eine Ordnungswidrigkeit sei. Unter Umständen könne es auch als Straftat gewertet werden.

Lesen Sie hier: Nach Spanner-Vorfall: Bürgermeister suspendiert

Der Ex-Bürgermeister war im Frühjahr in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5250 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Der Angeklagte war im Juni 2013 dabei beobachtet worden, wie er sich auf einer Rolltreppe hinter die Frau gestellt und seine Kamera unter ihren Rock gehalten hatte. Als Polizeibeamte seine Personalien aufnehmen wollten, hatte er sich Zeugenaussagen zufolge gewehrt und bei dem anschließenden Gerangel einen Beamten durch einen Schlag auf die Brust verletzt.

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