Ex-404-Betreiber vor Gericht: Ist ein DJ schon ein Konzert?

München - Eigentlich ging es ja um die Vergangenheit, als der Amtsrichter am Donnerstagnachmittag das Urteil für den Co-Chef des Café Kosmos Florian Schönhofer sprach. Doch es ging auch um die Zukunft von Dutzenden Clubs und Cafés in München.
Sondergenehmigung vom KVR für Hintergrundmusik?
Die zentrale und grundsätzliche Frage lautete bei dem Verfahren an der Nymphenburger Straße nämlich: Dürfen Lokale, die eine Diskussions-Veranstaltung angemeldet haben, im kaum abgetrennten Nebenraum einen DJ engagieren, der für die musikalische Untermalung sorgt, ohne dabei gesondert eine Musikveranstaltung beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) angemeldet zu haben?
Genau das hatte nämlich das KVR Schönhofer vorgeworfen, im mittlerweile geschlossenen Lokal 404 im Glockenbachviertel, am 10. Mai 2018. Anwohner hatten sich zunächst wegen Lärm beschwert. Das KVR verordnete daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen Schönhofer, das er keinesfalls hinnehmen wollte.
"Das war Hintergrundmusik, die der DJ im 404 abgespielt hat", sagte Schönhofer bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung zur AZ, "das war so leise, dass die Diskussionsrunde problemlos stattfinden konnte. Niemand hat getanzt. Und dafür soll man eine Genehmigung für eine Musikveranstaltung beantragen müssen?"
Kein Grundsatzurteil: Freispruch für den Barbetreiber
Die Höhe des Bußgeldes hielt sich zwar im Rahmen. Aber Schönhofer ging es um einen möglichen Vermerk im Gewerberegister, das seine künftigen Gastro-Projekte einschränken könnte, falls er das Bußgeld akzeptiert hätte.
Und: "Es geht ums Prinzip. Das könnte ein Grundsatzurteil werden für alle Clubs und Cafés in München", sagte er. Das erhoffte Grundsatzurteil sprach das Gericht dann zwar nicht. "Das kann ich nicht leisten", sagte der Richter im Gerichtssaal. Doch: "Ich denke, der Freispruch war richtungsweisend", sagte Schönhofers Anwalt Hendrik Hunold, Fachmann für Gaststättenrecht, "jedes andere Urteil hätte mich stark gewundert."
Keine Genehmigung für Hintergrundmusik benötigt
Schönhofer muss nun die 200 Euro Bußgeld vom KVR nicht bezahlen, er bekommt keinen Eintrag im Gewerberegister und die Kosten für das Verfahren trägt die Stadt, inklusive seiner Anwaltskosten.
"Hier stehen wir nun und haben gemeinsam Zeit und Geld verschwendet", sagte Schönhofer nach dem Urteil, "zum Glück ist das KVR damit nicht durchgekommen. Sonst hätte das bedeutet, dass künftig Kulturveranstaltungen mit Hintergrundmusik eine Sondergenehmigung brauchen würden. Absurd."
Lärmbeschwerden führen zu Lokalschließungen
Seit München so rasant wächst und auch das Rauchverbot in geschlossenen Räumen herrscht, häufen sich die Anwohnerbeschwerden wegen Lärm in oder an Gaststätten. Diese Beschwerden landen irgendwann immer beim KVR, das dann wiederum Bußgelder ausspricht. Einige Lokale geben nun auf, da sie gegen die massiven Lautstärke-Klagen der Nachbarn nicht ankommen.
Kürzlich kündigten zwei völlig unterschiedliche Gaststätten an, bald zu schließen, obwohl sie gut besucht sind: die Theresa Bar in der Maxvorstadt und das Neukölln in Schwabing, geführt vom prominenten Filmemacher Wolfgang Ettlich. Sie geben auf, da sich offenbar schon zwischen 20 und 22 Uhr die ersten Anwohner beschweren.
Lesen Sie hier: München - Streit um Pläne für Corso Leopold