Eventlocation statt Münchner Wirtshaus: Gastronom verklagt die Stadt

München - Es geht um nichts anderes als die Zukunft der Villa Flora. Das Schicksal des Traditionshauses an der Hansastraße lässt offenbar niemanden kalt. Und so schlagen die Emotionen hoch, als die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang zur Verhandlung im Landgericht am Lenbachplatz bittet. Es wird richtig laut. Beide Seiten bezichtigen sich gegenseitig, eine unnötige Schärfe in das Verfahren gebracht zu haben.
Streitpunkt: Gaststättenbetrieb nach "Altmünchner Tradition"
Darum geht es: Die Villa Flora wurde von der Stadt in Erbpacht der Münchner Kindl GmbH überlassen. Um laut Vertrag eine bürgerliche Gastwirtschaft "Altmünchner Tradition" für "breite Bevölkerungskreise" zu führen. Diese Verpflichtung ist mit einer Vertragsstrafe von derzeit monatlich rund 39.000 Euro belegt. Inzwischen ist so über eine halbe Million Euro angefallen – für das Jahr 2022 und den Januar 2023.
Tatsächlich wird an der Hansastraße im Wesentlichen eine Eventlocation geführt, die man ab 100 Personen für Hochzeiten oder Ähnliches mieten kann. Die Stadt möchte, dass die Villa Flora weiterlebt – fordert aber zusätzlich einen öffentlich zugänglichen Gaststättenbetrieb. Da dieser derzeit fehlt, schulde die GmbH der Stadt die Vertragsstrafe.
Fall der Villa Flora bereitet der Richterin "Kopfzerbrechen"
Dietrich Sailer, Geschäftsführer der GmbH, meint aber, man schulde keine Vertragsstrafe. Das gebe der Vertrag so nicht her. Sollte die Stadt auf dem unwirtschaftlichen Gaststättenbetrieb bestehen, könnte der Villa Flora das gleiche Schicksal wie dem Haidhauser Unionsbräu blühen – der jahrelange Leerstand.

Die Vertreterin der Stadt, Anwältin Henrike Butenberg, argumentiert, dass im Jahre 2022 lediglich 15 Veranstaltungen in der Villa Flora stattgefunden haben, die zudem die "breiten Bevölkerungskreise" nicht angesprochen hätten. "Ich gebe zu, dass mir der Fall Kopfzerbrechen bereitet", erklärt die Richterin freimütig.
Immerhin: Ein Kollege habe ihr vor der Verhandlung angeboten, die Mediation in dem Konflikt zu übernehmen. Damit sind beide Parteien einverstanden. Die GmbH setzt dann noch durch, dass während der Mediation keine weiteren Vertragsstrafen gefordert werden können.