Erhaltungssatzungsgebiete: Kommt das Vorkaufsrecht zurück?

Am Montag beschäftigt sich der Bundestag mit einem Gesetz zum Vorkaufsrecht für Kommunen. Doch es gibt auch Kritik.
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Am Montag debattiert der Bundestag über das Vorkaufsrecht für Kommunen, das letztes Jahr vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden war.
Am Montag debattiert der Bundestag über das Vorkaufsrecht für Kommunen, das letztes Jahr vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden war. © dpa

Über 300 Wohnungen könnten heute der Stadt und nicht Immobilienkonzernen gehören - wenn im Herbst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anders ausgegangen wäre.

Damals kippte das Gericht das Vorkaufsrecht, das etwa die Stadtstaaten Berlin und Hamburg und München als größte deutsche Kommune gerne ausübten, um zu verhindern, dass sich bestimmte Stadtviertel nur noch Reiche leisten können und Bewohner verdrängt werden.

Bundesverwaltungsgericht erklärte Vorgehen für unzulässig

In sogenannten Erhaltungssatzungsgebieten konnten Städte bis zu dem Urteil zuerst zuschlagen, wenn eine Immobilie zum Verkauf stand. Doch dann erklärte das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis für unzulässig.

Am Montag beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema. SPD und Grüne wollen, dass die Gesetze geändert werden und Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht ausüben können. Doch ihr Koalitionspartner im Bund, die FDP, zögert. Die Liberalen haben Zweifel, ob das Geld, das Kommunen für den Kauf von Wohnungen ausgeben, wirklich richtig investiert ist.

Stadträtin Burger: "Menschen können jeden Tag ihr Zuhause verlieren"

"Die FDP muss hier ihre Blockade aufgeben", fordert SPD-Stadträtin Simone Burger, die mit im Vorstand des Münchner Mietervereins sitzt.

Simone Burger (SPD).
Simone Burger (SPD). © SPD

"Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Jeden Tag, den wir länger warten, können Menschen ihr Zuhause verlieren. Das müssen wir vermeiden." Jedoch sieht die Münchner SPD den Gesetzesvorschlag ihrer Parteikollegin, der Bauministerin Klara Geywitz kritisch.

Klara Geywitz (SPD) will zwar Kommunen ein Vorkaufsrecht in Vierteln, wo die Wohnungsmarktsituation besonders angespannt ist, zurückgeben.

SPD: Abwendungsvereinbarung muss länger gelten

Allerdings kann der Käufer doch an die Immobilie kommen, wenn er sich in einer Abwendungsvereinbarung zu bestimmten Regeln des Mieterschutzes verpflichtet.

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Der Käufer darf dann zum Beispiel keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vornehmen.

Die Abwendungsvereinbarung soll allerdings höchstens 20 Jahre gelten - aus Sicht der SPD-Fraktion im Münchner Stadtrat ist das zu kurz.

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8 Kommentare
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  • Zewi am 09.05.2022 11:53 Uhr / Bewertung:

    Wenn das durchginge, wäre das Steuergeldverschwendung ohne Gleichen!
    Angenommen, die Stadt würde die Wohnung für ein Paar "retten", kostet das in guten Lagen gerne mal EUR 600 000. Und alles was mit dem Geld dann passiert ist, ist dass zwei Leute eine etwas niedrigere Miete als marktüblich zahlen, oder davor verwahrt werden, in ein etwas weniger hippes Viertel zu ziehen.
    Da gibt es bestimmt wesentlich bessere Möglichkeiten, das Geld zu verwenden.

  • Boandlkramer am 09.05.2022 07:28 Uhr / Bewertung:

    Die verantwortlichen Entscheider in Kommunen, die Steuergelder zum Ankauf von Problemimmobilien oder gar Schrottimmobilien zu Höchstpreisen verjuxen, sollte man wegen Veruntreuung und Verschwendung von Steuergeldern anklagen. Und dabei das gleiche Strafmaß anlegen wie bei
    Hinterziehung von Steuern. Also ab einer Million Schaden zwingend Haftstrafe.

  • Mobilist am 09.05.2022 09:11 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Boandlkramer

    Was schlage sie vor? Alles so weiter laufen lassen? Mietshäuser werden für viel Geld verkauft und die Mieter vergrämt, damit die neuen Mieter entweder das doppelte zahlen oder die neuen Eigentümer der aufgeteilten Wohnungen dort ihren Drittwohnsitz einrichten?

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