Entscheidung über Klima-Klage gegen BMW erst im Februar

Die Deutsche Umwelthilfe fordert von BMW, ab 2030 keine Verbrenner mehr zu verkaufen.
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BMW soll ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen, fordert die Deutsche Umwelthilfe.
BMW soll ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen, fordert die Deutsche Umwelthilfe. © Sven Hoppe/dpa

München - Das Landgericht München will sein Urteil über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer BMW am 7. Februar 2023 verkünden. Die Bundesgeschäftsführer des Vereins forderten in der mündlichen Verhandlung, BMW müsse den Verkauf von Benzin- oder Dieselautos 2030 beenden. Das Unternehmen lehnte die Forderung als unbegründet ab. "Was die Kammer am Ende entscheidet und wie sie die Entscheidung begründet, ist noch vollkommen offen", sagte eine Gerichtssprecherin.

Umwelthilfe verklagt BMW: Keine Verbrenner mehr ab 2030

Die DUH teilte mit: "In der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter der Zivilkammer die Auffassung vertreten, dass die Klage möglicherweise derzeit unbegründet sei, die geltend gemachten Ansprüche aber zu einem späteren Zeitpunkt bestehen könnten, sofern BMW keine genügenden Anstrengungen zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unternimmt." Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte, BMW müsse den Verkauf von Benzin- oder Dieselautos 2030 beenden. Er sei zuversichtlich, dass BMW spätestens in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof dazu verurteilt werde.

BMW zeigte sich mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden: "Das Gericht ist zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass es die Klage für unbegründet hält. Zudem hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass hohe Hürden für Klimaklagen gegen Unternehmen bestehen - und diese überhaupt nur in Betracht gezogen werden könnten, wenn von einem Versagen des Gesetzgebers im Bereich des Klimaschutzes auszugehen wäre."

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Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen. Es sei Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden. Dies könne nicht durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht vorweggenommen werden.

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