Entscheidung gefallen: So viel Geld bekommen MVV-Abonnenten im Dezember zurück
München - Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) gibt die von der Bundesregierung verfügte Mehrwertsteuersenkung an die Abonnenten im MVV-Raum weiter. Das hat die MVV-Gesellschafterversammlung im vergangenen Juli in ihrer Sitzung beschlossen.
Erstattung: So viel Geld bekommen MVV-Abonnenten zurück
Alle Abonnenten erhalten im Dezember 2020 über die Abo-Center von MVG und DB eine Gutschrift. Mittlerweile ist auch klar, wie hoch die jeweilige Erstattung für die Kunden ist. Wie der MVV Ende Oktober mitteilte, erhalten Inhaber eines Abos für den Geltungsbereich Zone M bzw. zwei Zonen 13 Euro zurück. Wer ein MVV-Abo mit dem Geltungsbereich ab Zone M-1 bzw. drei Zonen hat, erhält 22 Euro. Die Erstattung erfolgt automatisch, ein Antrag dafür muss nicht gestellt werden.
Diese Abonnenten bekommen Geld zurück
Die Regelung gilt für Kunden, die am 1. Oktober 2020 im Besitz eines ungekündigten Abonnements der IsarCard, der IsarCard 65, der IsarCard9 Uhr, der IsarCardJob, der AboPlusCardBayern mit MVV-Anteil, der IsarCard Schule I/II sowie der IsarCard Ausbildung sind.
MVV: Steuersenkung schlägt auf Fahrkarten durch
Anfang Juni hatte die Bundesregierung ein Konjunkturpaket zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Krise und unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Diese Steuersenkung schlägt auch auf ÖPNV-Fahrkarten durch: Statt sieben Prozent fallen im zweiten Halbjahr 2020 nur noch fünf Prozent Mehrwertsteuer auf Tickets an.
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