Entschädigungen wegen corona-bedingter Schließung: Behindertenwerkstätte klagt
München - Es ist eine spannende Zeit für die Gerichte. Die Pandemie und die gesetzlich festgelegten Gegenmaßnahmen sorgen für ganz neue Rechtsfragen, die jetzt geklärt werden müssen.
Gemeinnützige Gesellschaft klagt in zwei Fällen
Da klagen Gasthäuser gegen ihre Versicherungen, weil sich diese bei Corona nicht zuständig fühlen und nicht zahlen wollen, Freizeiteinrichtungen wie eine Kartbahn oder Musikproduzenten, die Hochzeitsgesellschaften unterhalten, verklagen den Freistaat auf Schadenersatz, weil dieser ihre Betriebe pandemiebedingt schließen ließ. Von den vielen Strafverfahren wegen verschiedenster Verstöße gegen die Corona-Regelungen ganz zu schweigen. Gestern ist am Münchner Landgericht ein weiteres Kapitel aufgeschlagen worden.
Geklagt hat eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Nürnberg. Und das gleich zwei Mal. Denn die Gesellschaft betreibt nicht nur ein Café, in dem Behinderte Arbeit finden, sondern auch Behindertenwerkstätten mit knapp 500 Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter haben arbeitnehmerähnliche Vertragsverhältnisse. Sie sind aber von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Und das wird jetzt zum Problem. Denn ohne Arbeitslosenversicherung gibt es keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Es geht um eine Entschädigung von über 100.000 Euro
Doch die Gesellschaft sieht das anders. Den Mitarbeitern mit Handicap habe man weiter Gehälter gezahlt. In der Erwartung, dass der Freistaat ihnen die Ausgabe ersetzen würde. "Wir waren nur die Zahlstelle", erklärt ein Vertreter der Gesellschaft am Mittwoch. Die Beschäftigten hätten einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, daran gekoppelt habe der Arbeitgeber aber auch einen Anspruch auf Erstattung. Die Nürnberger berufen sich dabei auf den Entschädigungsparagrafen (§56 Abs.1, Abs 1a) des Infektionsschutzgesetzes.
Der Vorsitzende Richter Frank Tholl fragt, ob den Parteien ein Vergleich möglich erscheint. Doch der Anwalt des Freistaats winkt ab. Er fordert die Abweisung der Klage. Immerhin geht es um viel Geld. Die Gesellschaft hat ihren Beschäftigten sechs Wochen die Löhne weitergezahlt. Bei den zehn Beschäftigten des Cafés kommen so 3.497 Euro, bei den 494 Beschäftigen der Behindertenwerkstätten aber über 100.000 Euro zusammen. Das Urteil soll am 16. Juni verkündet werden.
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