Ein Einbrecher verliert sein Handy und muss in den Knast

Ohne Bewährung: Ein Jahr und acht Monate muss ein 32-Jähriger in Haft, so das Urteil.
John Schneider
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Der Täter war war mit einem Komplizen in ein freistehendes Einfamilienhaus in Obermenzing eingebrochen. (Symbolbild)
Der Täter war war mit einem Komplizen in ein freistehendes Einfamilienhaus in Obermenzing eingebrochen. (Symbolbild) © imago images/Fotostand

Obermenzing - Die Idee zum Einbruch sei nicht von ihm gewesen, erklärt der 32-jährige Maler auf der Anklagebank. Ansonsten gesteht er den versuchten Einbruch vom Dezember 2019.

Einbrecher gelangen in Einfamilienhaus in Obermenzing 

Damals war er mit einem Komplizen gegen 21 Uhr in ein Einfamilienhaus in Obermenzing eingebrochen. Zunächst kletterte der Täter auf einen Holzstapel. Von dort gelangte er auf das Garagendach und sodann weiter auf das Dach des Hauses. Dort hebelten die beiden Männer ein Dachflächenfenster auf und gelangten so in das Gäste-WC des Hauses.

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Doch die Freude über den Einbruch dauerte nur Sekunden. Dann löste die Alarmanlage aus. Die beiden verhinderten Einbrecher flohen ohne Beute, hinterließen aber am Dachfenster einen Schaden von 4.000 Euro.

Chatverläufe belasten Maler

Und es kam noch schlimmer: Auf der Flucht verlor der Komplize des Angeklagten sein Handy. Auf diesem befanden sich Chatverläufe, die den Maler belasteten. Der 32-Jährige ist geständig. Sein Anwalt erklärt: "Es war die Idee des Mitbeschuldigten. Es tut ihm leid. Er hat erhebliche Probleme deswegen mit seiner Familie. Er verspricht, es nie mehr zu machen."

Gefängnis trotz Geständnis

Eine Haftstrafe konnte das Geständnis aber nicht verhindern, allenfalls mildern. Weitere mildernde Umstände: die lange U-Haft des Mannes und die Tatsache, dass der Einbruch im Versuchsstadium steckenblieb.

Der Amtsrichter sah aber auch Belastendes. Der Maler ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt, ist strafrechtlich in Erscheinung getreten und habe hohen Sachschaden verursacht. "Auch war die Vorgehensweise professionell und von erheblicher krimineller Energie getragen", so der Richter. Gibt es eine Strafaussetzung zur Bewährung? Diese kann nicht gewährt werden, erklärt der Richter. Die Verteidigung der Rechtsordnung verlange das. Es wäre für die Bevölkerung unverständlich, "wenn auf einen professionellen Einbruchsversuch nicht mit einer Vollzugsstrafe reagiert werden würde".

Der Richter: "Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist in ganz besonderem Maße bedroht, wenn - wie vorliegend - Tätergruppierungen nachts in Wohnhäuser einsteigen, um dort zu stehlen." Der Angeklagte akzeptiert Schuldspruch und Strafmaß. Das Urteil ist rechtskräftig.

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  • Kadoffesalod am 13.07.2022 11:43 Uhr / Bewertung:

    Guten Morgen. Mit dem Artikel vom 12.07.2022 (20:29 Uhr) ist man ein bisserl spät dran.

    Das Urteil wurde 30.03.2022 gesprochen und ist seit 01.04.2022 rechtskräftig.

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