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"Eigentlich echt böse": Zwei Ex-Polizisten im Münchner Drogenskandal verurteilt

Prozess am Amtsgericht: Unter anderem wegen der Verfolgung Unschuldiger werden zwei Beamte verurteilt.
John Schneider
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Die zwei Angeklagten (l und r) stehen im Gerichtssaal, während sich die Anwälte Sebastian Weber (2.v.l.) und Christian Barthelmes (2.v.r.) unterhalten. Am Dienstag fiel das Urteil gegen die beiden suspendierten Beamten.
Die zwei Angeklagten (l und r) stehen im Gerichtssaal, während sich die Anwälte Sebastian Weber (2.v.l.) und Christian Barthelmes (2.v.r.) unterhalten. Am Dienstag fiel das Urteil gegen die beiden suspendierten Beamten. © Tobias Hase/dpa

München - Amtsrichterin Cornelia Amtage hat in einen Abgrund geblickt. Die Richterin führt nach ihrem gestrigen Urteil in einem weiteren Verfahren im Rahmen des Skandals um koksende Polizisten aus, wie "menschenverachtend und abscheulich" die Chats der beiden Polizisten (38 und 29 Jahre alt) auf sie wirkten. Die beiden hatten offenbar Spaß an der Gewalt. "Geil, wie Du eskaliert bist", zitiert die Richterin aus den Chats und: "Ich hab’s echt mal wieder gebraucht, so’ne Eskalation."

Unter anderem wegen der Verfolgung Unschuldiger – sie hatten zu Unrecht auch vor Gericht behauptet, dass sie bei einer Kontrolle 2016 angegriffen wurden – verurteilt das Amtsgericht die beiden suspendierten Polizisten jeweils zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Haftstrafe wird bei beiden zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Jüngeren war zudem der Besitz und die Überlassung von Kokain vorgeworfen worden. Außerdem habe er einem Mann in Gewahrsam gedroht: "Ich schlag dir gleich die Zähne raus, du komischer Mensch."

Bei dem Älteren kam das Gericht zu dem Schluss, dass er sich auch der Urkundenfälschung schuldig gemacht hatte. Beide müssen jeweils 150 Euro an ihr zu Unrecht belastetes Opfer sowie 1.500 und 2.000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.

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Skandal wurde 2020 nach einer großen Razzia öffentlich

Für eine Bilanz der Skandalermittlungen der Soko "Nightlife" ist es zu früh. Noch laufen Verfahren und auch das gestrige Urteil gegen die Polizisten ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Christian Barthelmes kündigt im AZ-Gespräch an, dass sein 38-jähriger Mandant in Berufung gehen werde. Der 29-Jährige und sein Anwalt wollen noch beraten, ob sie Rechtsmittel einlegen.

Vier von acht Anklageerhebungen im Rahmen der Soko-Ermittlungen sind damit abgehandelt. Insgesamt waren durch die Enthüllungen eines Drogendealers 37 Polizisten in den Fokus der Ermittler geraten. In zwölf Fällen wurde ein Strafbefehl beantragt, weitere Verfahren wurden mit oder ohne Geldauflage eingestellt.

Eine Zukunft bei der Polizei schließen die Männer auf der Anklagebank für sich aus. Der Ältere hat ein Jura-Studium begonnen, der Jüngere will künftig als Bauleiter arbeiten.

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24 Kommentare
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  • Bongo am 16.11.2022 12:54 Uhr / Bewertung:

    Mit Verlaub, ich verstehe Ihr Problem nicht. Was Sie im Internet gelesen haben, weiß ich nicht, der von Ihnen genannte Link hat mit der Verteilung der Gelder durch die Justiz nichts zu tun. Die Meinung, „daß Strafzahlungen die Justiz selber verbrauchen darf“, ist einfach falsch!Die Justiz verteilt die Gelder an die verschiedensten Einrichtungen und Vereine. Soweit ich weiß, können die sich sogar um entsprechende Gelder bewerben. Ich bekam vor Jahren wegen eines angeblichen Verkehrsdeliktes (bei dem ich mich bis heute keiner Schuld bewußt bin) eine Geldzahlung von mehrer Hundert € „aufgebrummt“ und mußte diese direkt an einen Kreisjugendring überweisen.

  • glooskugl am 16.11.2022 13:43 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bongo

    Zitat: "Was Sie im Internet gelesen haben, weiß ich nicht, der von Ihnen genannte Link hat mit der Verteilung der Gelder durch die Justiz nichts zu tun."
    Zitat Link:Wer bekommt eigentlich das Geld und wer treibt es ein?
    Früher wurde die Geldstrafe als eine Art Wiedergutmachung angesehen. Damals wurde die Zahlung direkt an den Geschädigten gerichtet. Heutzutage ist das aber anders. Fragen Sie sich bspw. bei einer Geldstrafe für eine Beleidigung: Wer bekommt das Geld?, dann zahlt der Angeklagte diese Strafe nicht an denjenigen, den er beschimpft hat.

    Das Geld geht viel mehr an den Staat bzw. an den Justizhaushalt des Bundeslandes, in dem das Urteil ausgesprochen wurde.
    Soll ich das jetzt anzweifeln?

  • Bongo am 16.11.2022 18:16 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von glooskugl

    Und zu was glauben Sie, wird das Geld verwendet?

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