Ehehölle: 35-Jährige sticht auf ihren schlafenden Mann ein

Eine 35-Jährige ist nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatte ihren schlafenden Gatten (37) mit dem Messer attackiert, nachdem er sie jahrelang misshandelt hatte.
John Schneider |
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Vor dem Prozessbeginn: Anka T. mit ihrem Anwalt Werner Kränzlein.
jot Vor dem Prozessbeginn: Anka T. mit ihrem Anwalt Werner Kränzlein.

Eine 35-Jährige ist nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatte ihren schlafenden Gatten (37) mit dem Messer attackiert, nachdem er sie jahrelang misshandelt hatte.

München – Lange Zeit war sie Opfer, ihr Leben an der Seite eines trinkenden, rauschgiftsüchtigen und gewalttätigen Mannes (37) die reinste Hölle. Die 35-Jährige musste über Jahre Angst haben. Um sich, um ihre beiden Söhne (7, 9), um ihre Eltern. Dann wurde aus einem Opfer häuslicher Gewalt eine Täterin. Die sich seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten muss.

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Es geschah am 2. August 2015: Wie im Schnelldurchlauf eines Films liefen Anka T. (35, Name geändert) an diesem Abend in der gemeinsamen Dachauer Wohnung all die erlittenen Demütigungen durch den Kopf. Ihr Mann hatte sie über Jahre geschlagen, beleidigt, erniedrigt, erzählt sie vor Gericht. Mehrmals habe sie in der Vergangenheit die Polizei zur Hilfe gerufen.

Auch an diesem Tag war er schon morgens betrunken gewesen, hatte ihr eine Kopfnuss verpasst, sie und ihre Eltern bedroht. Sie solle zu Gott beten, damit sie den geplanten Familienurlaub in Bosnien überlebe.
Ihre Rede stockt oft, weil ihr die Tränen kommen. Ihre Erinnerung ist lückenhaft: „Das Nächste, was ich sehe, ist das Messer in meiner Hand.“ Sie habe es weggeworfen.

 

Anka T. kann sich an die Tat nicht erinnern

 

Was zuvor passiert ist? Sie weiß es nicht mehr. Filmriss. Anhand der Wunden, die ihr schlafender Mann an Oberarm und Oberkörper erlitt, ist davon auszugehen, dass Anka T. sieben Mal zustach. So steht es in der Anklage.

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Doch angeklagt ist die bei ihren Kollegen sehr beliebte Apothekenhelferin nicht etwa wegen eines versuchten Mordes oder Totschlags. Sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das hat einen Grund. Als Anka T. realisierte, was sie getan hatte, alarmierte sie selber den Rettungsdienst. Sie meldete per Telefon einen Messerstich. Wer denn zugestochen habe, will der Mann in der Notrufzentrale wissen. „Ich“, gibt sie sofort zu. Die Retter sollen sich beeilen: „Da ist viel Blut.“

 

Mutter des Opfers verärgert Richter

 

Ihr Mann wird in einer Not-OP gerettet. Fünf Tage blieb er im Krankenhaus. Zum Prozessauftakt ist er nicht erschienen – obwohl er als Nebenkläger zugelassen wurde.

Als seine Mutter in den Zeugenstand tritt, wird der Ton rauer. Sehr viel rauer. Einmal haut Oliver Ottmann sogar laut auf den Tisch. Der Richter ist verärgert über die Versuche der Zeugin, ihren Sohn „in ein besseres Licht zu stellen“. Weder will sie von Alkoholexzessen noch von der Drogensucht ihres Kindes etwas bemerkt haben. Von Schlägen gegen Anka T. erst recht nicht. Vielmehr sei die Schwiegertochter in der Ehe dominant gewesen.

Für die Prozessbeteiligten grenzen ihre Antworten an strafrechtlich relevante Falschaussagen. Ottmann droht mit Gefängnis. Das zeigt Wirkung: Auf die Frage von Verteidiger Werner Kränzlein gibt sie am Ende zu, dass ihr die Schwiegertochter von Schlägen ihres Sohnes berichtet hatte.

Richter Ottmann entlässt die Frau mit der Bitte, ihrem Sohn zu sagen, er müsse am Folgetag als Zeuge unbedingt ins Gericht kommen. Sonst kommt die Polizei.

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