E-Scooter zur Wiesn: Stadt erlässt strikte Regeln zum Oktoberfest 2019

Gut drei Wochen vor dem Start des Münchner Oktoberfestes hat die Stadt strenge Regeln für die Benutzung von E-Scootern rund um die Wiesn erlassen. Die AZ erklärt, was wann wo erlaubt ist.
Lukas Schauer |
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Mit dem "NO E-Scooter"-Schild (kleines Bild) will die Stadt die Fahrer auf die Verbotszonen aufmerksam machen.
dpa, KVR München Mit dem "NO E-Scooter"-Schild (kleines Bild) will die Stadt die Fahrer auf die Verbotszonen aufmerksam machen.

Gut drei Wochen vor dem Start des Münchner Oktoberfests hat die Stadt strenge Regeln für die Benutzung von E-Scootern rund um die Wiesn erlassen. Die AZ erklärt, was wann wo erlaubt ist.

München - Wer während der Wiesn in München E-Scooter fahren will, muss einige neue Vorschriften beachten. Nachdem es seit Zulassung im Juni bereits zahlreiche Unfälle mit betrunkenen E-Scooterfahrern gab, hat die Stadt nun strikte Regeln für den Gebrauch der Roller zum Oktoberfest erlassen.

Eingebunden waren neben dem KVR auch die Polizei und die fünf Betreiber, die in München E-Scooter verleihen. Zusammen wurden nun weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken erlassen.

E-Scooter zum Oktoberfest: Die Regeln

Die Regelungen selber sind einigermaßen vertrackt – vor allem für ortsunkundige Touristen. So gibt es zwar generell einen äußeren Sperrring rund um die Theresienwiese. Ab dort gilt dann aber ein differenziertes Fahr- und Parkverbot für E-Scooter.

An den Zufahrten zum Äußeren Sperrring werden 29 Hinweisschilder mit dem Text "NO E-Scooter" angebracht. Zum Parken von E-Scootern werden fünf Sammelstellen entlang des Äußeren Sperrrings eingerichtet. Die Anbieter sorgen für ein regelmäßiges Entfernen der E-Scooter entlang des Sperrrings und an den Sammelstellen.

Ausleihverbot und Park- und Ausleihverbot

Ab 17 Uhr bis sechs Uhr morgens gilt dann an jedem Abend in einem erweiterten Radius von einem Kilometer um diesen äußeren Sperrring herum ein Ausleihverbot. Durchgesetzt wird dieses durch die Anbieter mittels Geofencing: Die E-Scooter können in diesem Gebiet nicht angemietet werden. Die abendliche Ausleihverbotszone umfasst Teile des Westends und das Bahnhofsviertel einschließlich Sendlinger Tor, Stachus, Bahnhofplatz und Hackerbrücke.

Im nördlichen Teil der Verbotszone zwischen Schwanthalerstraße und Arnulfstraße einschließlich Hackerbrücke, Bahnhofplatz und Stachus können abends E-Scooter zudem auch nicht geparkt werden. Hier wird das Beenden eines Leihvorgangs ab 17 Uhr technisch nicht ermöglicht. Hier herrscht also ein Ausleih- und Parkverbot.

<img alt="" src="/media.media.aceea880-bcb7-4f7d-80cd-ac48bfabd127.normalized.jpg" style="height:100%; width:100%" /> (Zum Vergrößern bitte aus das Bild klicken). Grafik: Stadt München

Dazu gelten nach wie vor die ohnehin schon bekannten festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen.

 

Die E-Scooter-Regelungen zur Wiesn im Detail:

  • Fahrerverbotszone Äußerer Sperrring mit einem kompletten E-Scooter-Verbot wird begrenzt durch Schwanthalerstraße, Paul-Heyse-Straße und Herzog-Heinrich-Straße, Lindwurmstraße, Poccistraße und Hans-Fischer-Straße, Ganghoferstraße, Heimeranstraße und Schießstättstraße.
  • Die fünf Sammelstellen zum Abstellen von E-Scootern am Rand des Äußeren Sperrrings befinden sich an Paul-Heyse-Straße Westseite / nördlich Pettenkoferstraße, Mozartstraße Südseite / östlich Herzog-Heinrich-Straße, Hans-Fischer-Straße Nordseite / westlich Theresienhöhe, Alter Messeplatz Nordseite / östlich Schießstättstraße, Schwanthalerstraße Südseite / östlich Martin-Greif-Straße (dort nur bis 17 Uhr).
  • Ausleih- und Parkverbot: Im Bereich nördlich der Schwanthalerstraße mit Be­grenzung durch Sonnenstraße, Karlsplatz, Prielmayerstraße, Arnulfstraße, Hacker­brücke, Grasserstraße, Landsberger Straße, Schenkstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleih- und Parkverbot.
  • Ausleihverbot: Im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeufferstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleihverbot.

"Wer betrunken fährt, gefährdet sich und andere"

"Viele sehen die E-Scooter als Spielzeug, leider wird viel zu oft betrunken gefahren. Wer so etwas macht, gefährdet sich und andere. Und er setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel. Es gelten die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto. Kreuz und quer abgestellte E-Scooter können außerdem schnell zur Stolperfalle werden. Um das zu vermeiden und niemand in Versuchung zu bringen, wollen wir - Stadtverwaltung, Polizei und auch die Verleiher selbst - die E-Scooter von der Wiesn fernhalten", sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle.

Bleibt zu hoffen, dass die Millionen (ausländischen) Wiesn-Besucher diese Regeln auch verstehen – und sich daran halten.

Lesen Sie auch: E-Scooter - Jetzt kommen die Italiener nach München

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