E-Scooter in München: An diesen Plätzen sind sie verboten!

Auch in München sind seit Samstag E-Scooter offiziell erlaubt. Um Chaos und Unfälle zu vermeiden, hat das KVR Regeln aufgestellt – und festgelegt, wo die Elektroroller gänzlich verboten sind.
von  Lukas Schauer, Michael Schleicher
Von links: Tonalli Arreola (Lime), Florian Döllner (Bird), Christopher Kaindl (Voi) und Tobias Griesmeier (Tier) wollen mit ihren E-Scooter-Sharingangeboten auf den Münchner Markt.
Von links: Tonalli Arreola (Lime), Florian Döllner (Bird), Christopher Kaindl (Voi) und Tobias Griesmeier (Tier) wollen mit ihren E-Scooter-Sharingangeboten auf den Münchner Markt. © Daniel von Loeper

München - Die ersten E-Scooter düsen bereits durch München: Seit Samstag sind die Elektroroller offiziell im Straßenverkehr erlaubt.

In der Stadtverwaltung rechnet man damit, dass sich "die Zahl der Roller im Lauf des Sommer merklich" erhöhen wird. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) steht mit bislang zwölf Unternehmen in Kontakt, die alle in München E-Scooter zum Verleih anbieten wollen. Die Planer im KVR gehen von rund 10.000 E-Scootern aus, die demnächst auf München Straßen fahren werden.

E-Scooter: KVR erlässt Regeln

Allen potentiellen Verleihern liegt eine "Selbstverpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit und zur Einhaltung städtischer Regeln" vor, die das KVR zusammen mit den Firmen erarbeitet hat. Darin geregelt werden das Aufstellen der Scooter, die zulässigen Abstellstandorte und auch die Kommunikation mit der Stadt.

Hintergrund ist auch die schlechte Erfahrung mit einigen Leihrad-Anbietern, etwa O-Bike. Ein vergleichbares Chaos möchte man bei der Stadt vermeiden. "Es ist vorgesehen, einen regelmäßigen Austausch aufrechtzuerhalten", heißt es im KVR.

Von links: Tonalli Arreola (Lime), Florian Döllner (Bird), Christopher Kaindl (Voi) und Tobias Griesmeier (Tier) wollen mit ihren E-Scooter-Sharingangeboten auf den Münchner Markt.
Von links: Tonalli Arreola (Lime), Florian Döllner (Bird), Christopher Kaindl (Voi) und Tobias Griesmeier (Tier) wollen mit ihren E-Scooter-Sharingangeboten auf den Münchner Markt. © Daniel von Loeper

Das ist in München verboten

Konkret hat die Stadt folgende Regeln erlassen:

  • Innerhalb des Altstadtrings stellen Anbieter maximal 100 E-Scooter bereit.
  • Innerhalb des Mittleren Rings können am Beginn jedes Geschäftstages weiter maximal 1.000 Roller angeboten werden.
  • Für das übrige Stadtgebiet gelten keine Begrenzungen.
  • Werden E-Scooter auf Gehwegen abgestellt, dürfen keine Fußgänger behindert werden. Der Anbieter muss auf eine freibleibende Breite von 1,6 Meter achten.
  • 10 Meter Abstand müssen zu Bus- und Tramhaltestellen eingehalten werden.
  • Generell dürfen die E-Scooter nicht in Fußgängerzonen, städtischen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von S- und U-Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. Auch alle Brücken sind Parkverbotszonen.
  • Fahrverbote gelten ähnlich: In der Fußgängerzone, auf städtischen Friedhöfen oder im Alten Botanischen Garten etwa. Auch an ausgewählten weiteren Orten gibt es Fahrverbotszonen.

München-Karte: Wo die E-Scooter verboten sind

 

Die Anbieter verpflichten sich außerdem nur Roller anzubieten, die in einem verkehrssicheren Zustand sind. Sollte ein Roller länger als vier Tage an einem Ort unbenutzt stehen, muss ihn der Anbieter entfernen oder versetzen.

E-Scooter: Stadt verlangt Nutzungsdaten

Auch die Kommunikation ist klar geregelt. So müssen die Anbieter der Stadt einen deutschsprachigen Ansprechpartner nennen. Sollte sich der Verleiher aus München zurückziehen (aus welchen Gründen auch immer) "verpflichtet sich der Anbieter alle Fahrzeuge der eigenen Flotte unverzüglich aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung nicht, kann die Entfernung auf Kosten des Anbieters durch die Landeshauptstadt München veranlasst werden. O-Bike lässt grüßen.

Zudem verlangt die Stadt, dass die E-Scooter-Verleiher jeden Monat Daten über die Nutzung der Roller herausgeben. Darunter etwa die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge, die zurückgelegten Kilometer, die durchschnittlichen Fahrtdauern, die Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde oder die Anzahl der erfassten Unfälle.

Stadt erwartet enge Zusammenarbeit

"Die bisher zwölf Unternehmen hätten in den bisherigen Gesprächen die hohe Bedeutung einer engen Zusammenarbeit" betont, so das KVR. Man gehe deswegen davon aus, dass die Firmen die Regeln befolgen.

Die Planer haben aber nicht nur die Unternehmen im Blick. Haben Bürger Beschwerden, Anregungen oder Wünsche, können sie diese an eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse (ekf.kvr@muenchen.de) schicken.

Lesen Sie hier: Das sagt die Polizei zu den E-Scootern

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