Drogenhandel: Verurteilte ist gleichzeitig das Opfer

Eine Frührentnerin (46) ist an einer Vielzahl von Delikten beteiligt, wird aber ausgenützt.
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Die Angeklagte kann kaum lesen oder schreiben - ohne Mittäter wäre sie zu Drogengeschäften in dem Ausmaß wohl nicht fähig gewesen.
Die Angeklagte kann kaum lesen oder schreiben - ohne Mittäter wäre sie zu Drogengeschäften in dem Ausmaß wohl nicht fähig gewesen. © Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild

München - In 19 Fällen konnte das Schöffengericht am Amtsgericht der Frührentnerin (46) das "unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" nachweisen, noch dazu in "nicht geringer Menge". Das Gericht verurteilte sie deshalb zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. In dieser Zeit dürfe sie auch keine illegalen Drogen konsumieren und müsse das mit regelmäßigen Urinproben beweisen.

Frührentnerin verkaufte Marihuana und Haschisch

Die Polizei hatte bei der Frau am 18. Januar 2020 fast 300 Gramm Marihuana entdeckt, auf der Couch, darunter, und in Brotdosen versteckt. Rund 50 Gramm sollen für den Eigengebrauch gewesen sein, dieselbe Menge für einen Mitangeklagten, der die Droge weiterverkauft und selbst konsumiert. Die Angeklagte verkaufte Marihuana und Haschisch in ihrer Wohnung: Tagsüber soll sie 15 Euro pro Gramm verlangt haben, 18 Euro waren es in der Nacht.

Angeklagte wegen Essstörung aus Untersuchungshaft entlassen

Ab Ende Januar bis Ende März vergangenes Jahr saß die 46-Jährige in Untersuchungshaft, bevor sie entlassen wurde, weil sie wegen ihres Untergewichts nicht mehr haftfähig war. Die Angeklagte hat vor dem Gericht ausgesagt, dass sie seit ihrer Kindheit an einer Essstörung leidet. Sie sei im Kinderheim und in der Kinderpsychiatrie aufgewachsen und könne deshalb kaum lesen und schreiben. Drogen nehme sie seit ihrer Jugend, heute hat sie einen gesetzlichen Betreuer.

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Die Verurteile wurde "erkennbar ausgenutzt"

Die Vorsitzende Richterin schreibt in ihrer Urteilsbegründung, die Angeklagte sei von dem Mitangeklagten "erkennbar ausgenutzt" worden. Ohne andere Beteiligte wäre sie nicht einmal in der Lage gewesen, "Betäubungsmittelgeschäfte in diesem Umfang abzuschließen". Für sie spricht, dass sie die Taten sofort gestanden hat. Strafverschärfend sind allerdings die Vielzahl der Taten und die großen Drogenmengen, mit denen sie gedealt hat.

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