Corona-Verstöße in München: Fenster abgeklebt - Polizei erwischt Fußballfans in Bar

Erneut ist es in München zu Corona-Verstößen gekommen: Bei abgedunkelten Fenstern verfolgten sechs Männer in einer Bar die Bundesliga. In einem Hotel feierten zwölf Leute Geburtstag und posteten Bilder bei Snapchat.
Ralph Hub
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Die Männer trafen sich zum Fußballschauen in der Bar. (Symbolbild)
Die Männer trafen sich zum Fußballschauen in der Bar. (Symbolbild) © imago/PhotoAlto

München - Fußballschauen mit Freunden am Tresen einer Bar macht nun mal mehr Spaß, als alleine Zuhause vor dem Fernseher zu sitzen.

Damit sie nicht erwischt werden, hatte der 56-jährige Wirt der Bar im Bereich von Prinzregentenstraße und Vogelweideplatz extra die Fensterscheiben abgedunkelt. Im Inneren saßen fünf Gäste im Alter von 43 bis 76 Jahren und fieberten bei den Spielen der Bundesliga mit.

Saftige Geldstrafe für Bar-Betreiber

Gegen 17.30 Uhr kam eine Streife der Polizeiinspektion PI 22 (Bogenhausen) vorbei. Sofort fielen den Beamten die abgedunkelten Scheiben auf. Zudem hörte man bis raus auf die Straße, dass in der Bar reger Betrieb herrschte.

Weil unklar war, wie viele Leute sich in dem Lokal aufhielten, riefen die Polizisten Verstärkung. Dann klopften sie und forderten Einlass. Der Wirt öffnete und schon war die Fußballrunde aufgeflogen. Seine Gäste saßen an der Theke und tranken Bier. Alles verboten in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Wirt und die Fußballfans wurden wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung angezeigt. Dem Gastwirt droht zudem noch eine saftige Geldbuße, weil er seine Bar geöffnet hatte.

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Hotel-Party in der Dachauer Straße

Ziemlich teuer wird der Spaß auch für zwölf Partygäste, die am Sonntag kurz nach Mitternacht in einem Hotel in der Dachauer Straße (Neuhausen-Nymphenburg) den Geburtstag einer 21-Jährigen aus München und eines gleichaltrigen Mannes aus Regensburg feierten.

Um bei ihrer Party nicht erwischt zu werden, hatten sich die Männer und Frauen im Alter von 17 bis 35 Jahren heimlich auf das Zimmer geschlichen und mit Musik und Alkohol kräftig gefeiert. Um Freunde und Bekannte zu beeindrucken, die bei der Party nicht dabei waren, stellten einige Fotos und Videos beim Messaging-Dienst Snapchat online.

Das wiederum bekam eine Zeugin mit, die die Polizei rief. Die Beamten beendeten das Fest. Alle Gäste wurden wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Regeln angezeigt. Zwei machten zudem falsche Angaben zu ihrer Person, weswegen sie eine Anzeige wegen einer weiteren Ordnungswidrigkeit erhielten.

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  • muc_original_nicht_Plagiat! am 01.02.2021 02:41 Uhr / Bewertung:

    Auch bei diesem Thema zeigt sich: in Deutschland neigen zu viele Menschen dazu, Opfer reflexartig zu Tätern zu stilisieren.
    Nicht die Dame, die den Verstoß angezeigt hat ist Täterin, sondern der Gastwirt, der diesen Verstoß mit voller Absicht herbeigeführt hat , ist der Täter. Und die Gäste sind Mittäter.
    Der Versuch, durch Abdunkelung auf Nichtentdeckung zu hoffen, ist nichts anderes, als Täuschung und Betrug.

    EDs gibt zu viele Gastwirte, die sich über Corona-Maßnahmen beschweren (und auf Existenzgefahr hinweisen), die ihrer eigenen Branche und KolegiNNen einen Bärendienst erweisen.

    Die gehören nicht gefeiert, verehrt, gelobt ... sondern: bestraft und von KollegInnen im Gstronomiegewerbe geächtet .

  • M.T. am 01.02.2021 16:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von muc_original_nicht_Plagiat!

    Falsch, die Maßnahmen beruhen auf völlig willkürlich festgelegten Werten und könnten längst aufgehoben werden.
    Wenn der Ha del und die Gastronomie dafür verantwortlich ist dass die Alten in Heimen sterben, dürfte es seit Wochen dort keine Toten mehr geben....
    Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
    „Berthold Brecht“

  • muc_original_nicht_Plagiat! am 02.02.2021 01:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von M.T.

    Sie haben an meinem Beitrag vorbeigeschrieben ... aber vielleicht sollte es eine für sich stehende meinung sein , die Ihnen verrutscht ist - denn: eine Antwort auf meinen Beitrag ist das inhaltlich nicht.
    Also, einfach nochmal als eigenen Beitrag posten. Danke.

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