Drogen-Affäre des Ex-Stadtrats: Georg Schlagbauer akzeptiert Höhe der Geldstrafe nicht

Ex-Stadtrat Georg Schlagbauer akzeptiert den Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft nach seiner Drogen- und Rotlich-Affäre nicht. Die Höhe der Geldstrafe sei unangemessen. Kommt es nun doch zur Gerichtsverhandlung?
von  az
Archivfoto: Georg Schlagbauer bei der Eröffnung der Frühlingsfests 2016
Archivfoto: Georg Schlagbauer bei der Eröffnung der Frühlingsfests 2016 © imago

Ex-Stadtrat Georg Schlagbauer akzeptiert den Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft nach seiner Drogen- und Rotlicht-Affäre nicht. Die Höhe der Geldstrafe sei unangemessen. Kommt es nun doch zur Gerichtsverhandlung?

München – Zunächst sah es so aus, als würde dem ehemaligen CSU-Stadtrat eine Gerichtsverhandlung erspart beliben und damit die Tatsache, dass weitere Details zu seinem Drogenskandal im Rotlichtmilieu, den die Abendzeitung im Sommer 2016 aufgedeckt hatte, an die Öffentlichkeit gelangen. Mit Schlagbauers Einspruch gegen den Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft I könnte es nun doch zum Prozess kommen.

Zwar akzeptiert der 45-jährige Ex-Wiesn-Stadtrat die 180 Tagessätze, gilt damit also als vorbestraft (ab 90 Tagessätze), Schlagbauers Anwalt, Michael Philippi, hat beim Amtsgericht nun aber Einspruch gegen die Tagessatzhöhe eingelegt, wie Gerichtssprecherin Monika Andreß der AZ am Dienstag bestätigte. Die Tagessatzhöhe wird anhand der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Täters bemessen. Maximal darf ein Tagessatz 30.000 Euro betragen. Wie hoch die Summe im Fall Schlagbauer ist, darüber macht das Gericht keine Angaben. Eins ist sicher: Schlagbauer hält sie für unangemessen.

Wie es jetzt weitergeht

Es ist nun zu entscheiden, ob der Fall in einem schriftlichen Verfahren oder eben doch in einem klassischen Prozess vor Gericht weitergeht. Laut Strafprozessordnung ist bei Einspruch nur gegen die Höhe der Geldstrafe ein schriftliches Verfahren möglich, aber nur wenn sich alle drei Parteien (Gericht, Staatsanwaltschaft und Schlagbauer) darauf einigen können. Sollte ein schriftliches Verfahren nicht zustandekommen, würde der 45-Jährige innerhalb des nächsten Monats vor Gericht landen, heißt es im Amtsgericht.

Wie lange sich ein schriftliches Verfahren hinziehen würde, ist noch nicht absehbar. Eventuell muss dann nochmal nachermittelt werden, um die tatsächliche wirtschaftliche Situation Schlagbauers zu bestimmen.

Schulden im Rotlicht-Milieu und Drogenbesitz

Vor gut einem Jahr hatte die AZ herausgefunden, dass der damalige Präsident der Bayerischen Handwerkskammer in einem Club im Münchner Rotlichtmilieu Tausende Euro Schulden für Liebesdienste und Kokain angehäuft hatte. Mit den Vorwürfen konfrontiert, erstattete Schlagbauer bei der Staatsanwaltschaft Selbstanzeige. Nach sechsmonatigen Ermittlungen konnte die Behörde ihm 16 tatmehrheitliche Vergehen des illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln und der Zugänglichmachung nachweisen.

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