Dritte Startbahn: Pschierer will Volksbefragung

Kommt sie oder kommt sie nicht? Die dritte Startbahn am Münchner Flughafen. Trotz der Ablehnung beim Bürgerentscheid 2012 will Wirtschaftsstaatssekretär Pschierer jetzt eine bayernweite Volksbefragung.
von  dpa
Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer, zusammen mit der bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (beide CSU). Pschierer fordert eine bayernweite Volksabstimmung für die dritte Startbahn.
Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer, zusammen mit der bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (beide CSU). Pschierer fordert eine bayernweite Volksabstimmung für die dritte Startbahn. © dpa

München - Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) fordert eine bayernweite Volksbefragung zum geplanten Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen.

"Der Ausbau des Flughafens München ist doch nicht allein eine Frage der Metropolregion München, sondern eine Infrastrukturmaßnahme für den gesamten Freistaat Bayern", sagte Pschierer am Donnerstag dem Radiosender Antenne Bayern.

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Eine Volksbefragung "in absehbarer Zeit" könne das Projekt voranbringen. "Wenn wir die Erfolgsgeschichte des Münchner Flughafens weiterschreiben wollen, brauchen wir die dritte Startbahn", sagte Pschierer. Er sei überzeugt, "dass die bayerische Bevölkerung in ihrer Mehrheit sagt: Ja, im Vergleich mit Standorten wie Frankfurt, Amsterdam, Wien oder - sollte er jemals fertig werden - Berlin müssen wir diesen Flughafen weiterentwickeln."

Die Ablehnung beim Münchner Bürgerentscheid von 2012 sei kein Hindernis. Die Landeshauptstadt München ist neben dem Freistaat und dem Bund dritter Flughafengesellschafter. Landtag und Staatsregierung können bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen seit März unverbindliche Volksbefragungen starten. Sie sind zwar rechtlich nicht verbindlich, haben aber politisch Gewicht.

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Flughafenchef Michael Kerkloh dringt darauf, die politische Entscheidung über die dritte Startbahn nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen mehrerer Kommunen vor zwei Wochen endgültig abgewiesen. Anhängig sind noch Klagen des Bundes Naturschutz und privater Kläger.

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