Dreister Diebstahl in München: Bankangestellter bedient sich am Tresor seines Arbeitgebers

Wegen Diebstahls muss sich ein 21-Jähriger aus München seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Er soll 735.000 Euro in bar gestohlen haben. Die Kammer will klären, ob er nach Jugendstrafrecht zu behandeln ist.
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Der wegen Diebstahls angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn mit seiner Anwältin Daniela Gabler im Gerichtssaal.
Der wegen Diebstahls angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn mit seiner Anwältin Daniela Gabler im Gerichtssaal. © Sven Hoppe/dpa

München - Ein junger Bankangestellter nimmt sich 735.000 Euro Bargeld aus dem Tresor seiner Bank und flieht mit seiner Beute. Eine recht dreist anmutendende Tat, über die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wird. Die Vorstellungen wie eine angemessene Strafe für einen solchen Diebstahl auszusehen hat – wenn der Angeklagte gesteht – liegen noch weit auseinander. Das zumindest ist nach einem von Anwältin Ricarda Lang angeregten Rechtsgespräch klar geworden. 

Während die beiden Verteidigerinnen des angeklagten Lukas K. (21, Name geändert) eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten bis zu drei Jahren sechs Monaten als ausreichend empfinden, hält die Staatsanwältin ein Strafmaß von viereinhalb bis fünf Jahren nach Jugendstrafrecht für gerecht. Falls allgemeines Strafrecht angewendet würde, sollten sogar noch etwa zwei Jahre draufkommen, findet die Anklägerin.

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Und was sagt das Gericht? Für einen Vorschlag der Kammer sei es zu früh, erklärt der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Zuviel sei noch unklar. Jetzt solle erst einmal eine Gutachterin klären, ob bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen festzustellen sind, die eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht ermöglichen würden.

Offen ist auch noch, ob es einen Komplizen gibt und wo die Beute abgeblieben ist. Der zur Tatzeit erst 19-jährige Bankkaufmann will im Prozess sowohl zu seiner Person aussagen als auch ein Geständnis ablegen, doch wurde beides bis zur Anwesenheit einer Sachverständigen verschoben.

Über 700.000 Euro Bargeld in München gestohlen: Die Beute wurde im Rucksack versteckt

So gelang der Coup: Der Bankangestellte hatte der Anklage zufolge ein knappes halbes Jahr in einer Bankfiliale in Feldkirchen gearbeitet, als er bei der Bundesbank 220.000 Euro Bargeld für einen fiktiven Kunden bestellte. Am Tag der Lieferung am 29. Juli 2022 hatte er im Rahmen seiner Tätigkeit zum ersten Mal Zugang zum Tresor, wo er sich laut Anklage den gesamten Bargeldbestand von 735.500 Euro in seinen Rucksack steckte.

Eine Kollegin mit der er eigentlich verabredet hatte, das Geld gemeinsam zu zählen, wurde misstrauisch, wollte den Tresorraum kontrollieren. Er erklärte ihr, dass sein Leben von dem Geld abhänge und es nicht mehr im Tresorraum sei. Außerdem erwähnte der Angeschuldigte, dass seine Oma viele Schulden hätte.  Die Bankangestellte begab sich daraufhin zu einer weiteren Kollegin. Als die beiden Frauen die Treppe zum Tresorraum hinunter gingen, kam ihnen Lukas K. entgegen. Er reagierte nicht auf die Aufforderung stehen zu bleiben, sondern flüchtete mit dem Geld über die Tiefgarage des Anwesens.

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3 Kommentare
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  • Durchblicker am 26.01.2024 15:43 Uhr / Bewertung:

    Absolut albern, den Täter nach Jugendstrafrecht zu verurteilen - als wenn ihm nicht klar gewesen wäre, dass schwerer Diebstahl verboten ist!

  • Ignisquisvir am 25.01.2024 20:49 Uhr / Bewertung:

    "Anwältin Ricarda Lang" - zufällige Namensgleichheit? Unsere Lieblingsgrüne hat zwar in Heidelberg und Berlin mal versucht Jura zu studieren, aber bis dato keinen Abschluss und schon gar keine Zulassung als Anwältin. Soll etwa ihre Vita mit Internet-Einträgen beschönigt werden? Oft genug wiederholt und/oder aufgerufen - und schon wird es zur Wahrheit, dass die Dame einen Anwaltstitel hat.

  • Wickie712 am 27.01.2024 11:45 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ignisquisvir

    Hatte auch dreimal lesen müssen, aber laut Rechtsanwaltskammer und Internetseite ist die Anwältin Ricarda Lang auch eine ganz andere als die Grünendame, die übrigens in Heidelberg nicht mehr studieren wollte aus bekannten Gründen, die man nicht schreiben darf, weil das die Neti nicht nett findet.

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