Dieter Reiter verbietet Klage gegen 2.Stammstrecke
Als erste städtische Gesellschaft wollte der Gasteig gegen die Pläne zur zweiten S-Bahn-Röhre vorgehen. Doch nun hat OB Reiter der Gasteig GmbH eine Klage verboten.
München – OB Dieter Reiter (SPD) hat dem Gasteig verboten, aus Lärmschutzgründen gegen den geplanten Bau eines zweiten S-Bahn-Tunnels zu klagen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach habe die Gasteig GmbH die Anweisung erhalten, keine Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid einzulegen. Die Landeshauptstadt ist Gesellschafterin der Gasteig GmbH.
Der Gasteig hat Angst vor Beeinträchtigungen durch die S-Bahn-Röhre
Vor allem die Anwohner und Läden rund um den geplanten S-Bahn-Tunnel fürchten, dass es durch eine Baustelle zu Beeinträchtigungen kommt. Der Gasteig handelt jetzt: Als erste städtische Gesellschaft will er sich gegen die Tunnel-Pläne wehren. Eine Klageschrift solle in den nächsten Wochen beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof (VHG) eingereicht werden.
Der Grund für die Klage: Gasteig-Geschäftsführerin Brigitte von Welser fürchtet, dass die sieben- bis achtjährige Bauzeit den Kulturbetrieb zu sehr beeinträchtigt. Insbesondere der Baulärm und eine eingeschränkte Zufahrt über die Kellerstraße wären für das Kulturzentrum gefährlich.
Von Welser betont, dass sich die Klage nicht gegen das Bauvorhaben an sich richtet, welches sie begrüßt. Der Gasteig äußerte schon im Genehmigungsverfahren Bedenken, die vom Eisenbahnbundesamt (EBA) jedoch größtenteils abgeschmettert wurden. Jetzt will der Gasteig konkrete Zusagen von der Deutschen Bahn.
Das Kulturzentrum ist nicht der einzige Kläger gegen die zweite Stammstrecke. Ein Hotelbetreiber hat laut SZ-Informationen beim VHG bereits gegen die Baugenehmigungen für den östlichen Bauabschnitt geklagt. Und auch die Haidhauser Bürgerinitiative sowie eine Interessengemeinschaft von Gewerbetreibenden planen weitere Klagen gegen die neue S-Bahn-Röhre. Sie werden wahrscheinlich nicht die letzten sein.