Dieses Münchner Spa darf wieder öffnen - trotz Corona

Die Betreiber des Münchner Wellness-Studios MySpa haben gegen die Stadt geklagt – mit Erfolg.
Lea Kramer |
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Ab 8. Juni kann das Spa wieder öffnen.
Screenshot/myspa.me Ab 8. Juni kann das Spa wieder öffnen.

München – Im Fitnessstudio darf man ab Montag wieder trainieren. Freibäder dürften theoretisch auch schon öffnen. Entspannen in der Sauna oder anderen Wellnessbetrieben bleibt weiterhin untersagt – außer in einem Studio in München.

Das sogenannte MySpa an der Richard-Probst-Straße 22 darf ebenfalls wieder öffnen, bislang als einziger Betrieb dieser Art in Bayern. Die Geschäftsführer der Einrichtung hatten vor dem bayerischen Verwaltungsgericht geklagt, trotz der in Bayern geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, ihren Betrieb öffnen zu dürfen. Die Richter gaben der Klage nun statt. Damit darf das Spa ab 8. Juni wieder aufmachen.

Individuelles Konzept nicht berücksichtigt

"Das ist schon sehr außergewöhnlich", sagt Marvin Allotey. Gemeinsam mit Daniel Krajewski führt er das Unternehmen seit diesem Februar. Gerade mal sechs Wochen habe das MySpa geöffnet gehabt, dann kamen die Ausgangssperren. Bis dahin sei es gut angenommen worden. "Unser Konzept ist seit jeher privat, diskret und hygienisch", sagt Allotey. Deshalb sei es auch nicht mit den üblichen Wellnesszentren vergleichbar. Er und sein Partner seien mehrfach auf die Stadt zugegangen, aber "einzelne Konzepte werden da nicht berücksichtigt."

Auf der 1.300 Quadratmeter großen Gewerbefläche konnten bislang bis zu drei Personen einen der insgesamt 15 privaten Wellnessbereiche für zwei bis maximal sechs Stunden buchen. Eine Stunde kostet zwischen 15 und 25 Euro pro Person. Gebucht werden können unterschiedliche "Wellzone"- Kategorien – vom Spa-Bereich mit Schwebeliege bis hin zur Kühlwanne.

Private Wellness-Räume fallen nicht unter die Infektionsschutzverordnung

Da in der Einrichtung von den Kunden private Einzelräume gemietet werden können, fallen sie nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht unter die in der "Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" enthaltenen Vergnügungsstätten oder Freizeiteinrichtungen, denen nach wie vor der Betrieb untersagt ist.

Als Begründung führte das Gericht an, dass sowohl die Buchung als auch die Bezahlung der Räume sowie des angebotenen Essens (das durch eine Klappe serviert wird) kontaktlos funktioniert. Zwischen den Besuchern würden die Wellnesszonen intensiv gereinigt und desinfiziert sowie gelüftet – "das gehört bei uns ohnehin zu den absoluten Basics", sagt Geschäftsführer Allotey.

Mitte Mai hatte das Gericht bereits sogenannten EMS-Studios – Fitnesstrainings mit elektrischer Muskelstimulation – den Betrieb erlaubt. Gegenüber diesen sei das Infektionsrisiko im MySpa "sogar noch reduziert". Andernfalls läge etwa gegenüber Friseuren eine "nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung" vor.

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