Kontaktbeschränkungen in Bayern: Die aktuellen Regeln

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Seit dem 6. Mai gelten in Bayern lediglich Kontakt- statt Ausgangsbeschränkungen.
Rico Güttich Seit dem 6. Mai gelten in Bayern lediglich Kontakt- statt Ausgangsbeschränkungen.

Lange war das Leben in Bayern stillgelegt, doch nach und nach treten nun Lockerungen in Kraft. Neben der schrittweisen Öffnung von Schulen, der Gastronomie, Spielplätzen, Tierparks und Co. gelten seit dem 6. Mai statt einer strikten Ausgangsbeschränkung lockerere Kontaktbeschränkungen. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.

Kontaktbeschränkungen in Bayern: Was heißt das?

Unter dem Grundsatz "So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig" möchte man wieder etwas Normalität in das Leben der Menschen einkehren lassen. Oberstes Ziel bleibe aber der Schutz der Gesundheit sowie die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. 

Seit dem 6. Mai gilt in Bayern keine Ausgangsbeschränkung mehr. Das bedeutet, man darf sein Zuhause auch ohne triftigen Grund verlassen. Es gelten jedoch weiterhin Kontaktbeschränkungen und das Distanzgebot, wonach jeder angehalten ist, physischen Kontakt zu anderen Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein Minimum zu reduzieren. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten.

Lockerung der Maskenpflicht?

Weiterhin gilt auch die Maskenpflicht, das Betreten des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Geschäften ist ohne einen Mund-Nasen-Schutz nicht erlaubt. Seit dem 11. Mai gilt die Maskenpflicht für Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen in Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr sowie in Einkaufszentren (einschließlich der Kundenpassagen) und für Verkaufsstellen auf Märkten. 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag sowie Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder ihres gesundheitlichen Zustandes nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Zudem ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung etwa zu Identifikationszwecken, zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder ähnlich triftigen Gründen erlaubt.

Darf ich mich mit haushaltsfremden Personen treffen?

Seit dem 17. Mai ist es erlaubt, auch Angehörige eines weiteren Hausstandes zu treffen und zu besuchen. Zulässig sind Treffen mit: 

  • dem Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes
  • Ehegatten
  • Lebenspartnern
  • Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Verwandte gerader Linie, Geschwister
  • Angehörige eines weiteren Hausstandes

Zudem sind seit dem 17. Juni auch Treffen mit maximal zehn Personen erlaubt. Der Stammtisch oder das abendliche Feierabendbier in der kleinen Gruppe sind also wieder möglich.

Lockerung des Besuchsverbots in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Seit dem 9. Mai gelten Lockerungen für das Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 

Demnach werden Besuche einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes zu festen Besuchszeiten möglich. Voraussetzung dafür sind die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Kontaktbeschränkungen: Gibt es Lockerungen im Sport?

Auch beim Sport gelten seit dem 11. Mai Lockerungen: Kontaktfreier Individualsport mit Abstand, etwa Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport, sind wieder zugelassen. Seit dem 8. Juni dürfen Fitnessstudios, Indoorsportstätten und Tanzschulen wieder öffnen. Ab dem 17. Juni dürfen auch wieder Saunen, Thermal- und Hallenbäder öffnen. Stets natürlich mit einem Hygienekonzept, das Einschränkungen beinhalten kann.

Vom 22. Juni an kann die Gastronomie ihre Gäste eine Stunde länger und damit bis 23 Uhr bewirten. Zudem sind künftig auch wieder Familienfeiern, Geburtstage, Beerdigungen, Hochzeiten, Abschlussfeiern oder Vereinssitzungen mit 50 Personen im Innenraum und mit 100 Personen im Freien möglich.

Busreisen mit Maske erlaubt

Auch in der Reisebranche gibt es Lockerungen. So dürfen Hotels vom 22. Juni an wieder ihre Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche öffnen. Zudem kündigte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) an, dass auf Campingplätzen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen. Dies gebe vielen Anlagen wieder eine wirtschaftliche Perspektive.

Deutliche Erleichterungen kommen zudem für die Reisebusunternehmen. Dort fällt ab dem 22. Juni der Mindestabstand von 1,50 Metern weg, wenn Masken getragen werden, so dass wieder alle Plätze besetzt werden können. Zudem sind wieder Gruppenreisen erlaubt.

Den gesamten Regelkatalog finden Sie in der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Alle Neuigkeiten zum Coronavirus in München und Bayern lesen Sie in unserem Newsblog!

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