Dieser alte (Dober-)Mann beißt öfter zu

Streit um Leine und Maulkorb: Die Halterin kämpft gegen einen Bescheid der Kommune.
John Schneider |
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Dobermann-Mischling Pascha: Um ihn ging’s vor Gericht.
privat Dobermann-Mischling Pascha: Um ihn ging’s vor Gericht.

München - Wäre Pascha ein Mann, dann würde er es jetzt auf etwa hundert Jahre bringen. Doch Pascha ist ein Dobermann-Mischling und tatsächlich 14 Jahre alt. Der steinalte Rüde ist zu einer Art Problemhund geworden. Über zehn Mal soll er Passanten gebissen oder „gezwickt“ haben.

Paschas Halterin Petra K. (76, Name geändert) und ihr Ehemann sind rund um den Starnberger See von Berg über Tutzing und jetzt in Starnberg immer wieder wegen Paschas Bissen und Kratzern ins Visier der Behörden geraten.

In Berg musste Pascha nach zwei Beißvorfällen im Jahr 2008 an die Leine genommen werden, in Tutzing stand nach weiteren Vorfällen bereits ein Haltungsverbot im Raum. Dann zog das Paar mit dem Hund nach Starnberg.

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Noch im November 2015 war dort ein Haltungsverbot – das die Stadt wegen zwei neuer Attacken Paschas verfügt hatte – gerade noch vor dem Verwaltungsgericht abgewendet worden. Der Grund: Die Verwaltung hatte sozusagen vor dem falschen Baum gebellt. Das Verbot war gegenüber dem Ehemann ausgesprochen worden. Doch der erklärte vor Gericht, dass eigentlich seine Frau die wahre Halterin Paschas ist. Die Stadt erließ daraufhin einen Bescheid an Petra K., der einen Leinen- und Maulkorbzwang sowie einen höheren Zaun im Garten vorsah. Petra K. klagte.

Maulkorbzwang für Pascha

Ein Argument: Anders als bei bekannten Romanfiguren ist bei dem „hundertjährigen“ Pascha nicht mehr zu befürchten, dass er aus dem Fenster steigt oder gar über Zäune springt. „Im Garten setzt er sich kurz hin und wir gehen dann wieder rein“, berichtet Petra K.. Angriffe auf Nachbarn und Passanten seien da nicht zu befürchten.

Das sah die Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Johann Haider ähnlich. Sie kippte den Starnberger Bescheid, nach dem im Garten ein höherer Zaun zu bauen sei. Das Gericht begnügte sich mit einem Leinenzwang im Garten. Außerhalb des Grundstücks kommt der Maulkorbzwang dazu.

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Im Dezember vergangenen Jahres habe sich ihr Dobermann schon einmal zum Sterben hingelegt und fraß nichts mehr, berichtete sein Frauchen. Doch Pascha scheint ein zäher Hund zu sein. Er ist wieder aufgestanden.

Und hat am Donnerstag vom Verwaltungsgericht nochmal Bewährung bekommen. Bei der nächsten Beissattacke ist endgültig Schluss. „Dann gibt’s ein Haltungsverbot“, machte Haider klar.

 

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