Diesel-Fahrverbot in München: Gericht entscheidet über Zwangsgeld gegen Bayern

München - Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat zur Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu "und auch ein Unding", kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag.
Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.
"Allgemeines Blabla und Larifari"
Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt – jedoch noch keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla" und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.
Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen - andernfalls drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro an. Die Staatsregierung muss diese Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen.
Die Vertreter des Freistaats hatten argumentiert, Fahrverbote auf einigen Straßenabschnitten würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern und seien heute auch gar nicht vollziehbar. Die Vertreter der Stadt München hatten infrage gestellt, ob Gerichte mit der Vorgabe von Fahrverboten gegen den Willen demokratisch gewählter Regierungen nicht gegen die Gewaltenteilung verstießen.
Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger sagte, den Freistaat mit der Zahlung eines Zwangsgelds von der linken in die rechte Tasche der Staatskasse zu einem Sinneswandel bewegen zu wollen, sei naiv. Bayern sei "bockig" und werde Fahrverbote weiterhin dreist verweigern. Die Richterin betonte, sie halte sich an Recht und Gesetz.
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