Diese Taxler wettern gegen Uber: Eine dubiose Firma

München - Adrian und Jan Niklas verstehen die Welt nicht mehr. Die beiden Brüder betreiben seit 13 Jahren ein Taxiunternehmen in Markt Schwaben – mit allem, was dazugehört: geregelte Preise und Arbeitszeiten, Steuern, Auflagen des Personebeförderungsgesetzes. Sie haben sechs Taxis, einen Mietwagen und dazu drei feste Fahrer angestellt.
Aber dass sich nun eine Kommune wie Kirchheim ausgerechnet mit dem US-Fahrdienstleister Uber einlässt, ist für sie sehr rätselhaft. So wie viele Taxler in München und dem Umland sind sie der festen Überzeugung, dass Uber die Regeln für das Taxi-Geschäft untergräbt und missachtet, wie es auch in einem Gerichtsurteil von 2015 hieß (siehe unten). "Uber ist ein dubioses Unternehmen", sagt Adrian Niklas, der ältere der beiden Brüder.
Kirchheim: Kooperation mit Uber
Hintergrund der aktuellen Aufregung ist, dass sich der Bürgermeister von Kirchheim, Maximilian Böltl (CSU), persönlich für ein Pilotprojekt mit dem US-Unternehmen einsetzt. Es solle vor allem den älteren Kirchheimern und anderen Anwohnern des Münchner Umlandes nutzen. Die Idee ist, dass Uber probeweise für einen Pauschalpreis von fünf bis 15 Euro aus der Münchner Innenstadt nach Kirchheim fährt. Und zwar speziell in den Nachtstunden, zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens.
"Preisdumping" nennen das die Brüder Niklas. "Und außerdem gibt es doch schon S-Bahn, Bus und Taxis. Also warum ist so eine Kooperation überhaupt nötig?", sagt Adrian Niklas, "das Argument mit den Älteren ist doch totaler Quatsch!" Auf Uber sind die Brüder grundsätzlich sauer. "Das Unternehmen könnte langfristig die Existenz unseres Berufsstandes gefährden. Und das mit Fahrern, von denen ich vermute, dass sie nicht einmal die nötigen Beförderungslizenzen haben." Laut Uber haben allerdings alle Fahrer eine solche Lizenz.
Deshalb finden Münchner Taxler Uber besonders dubios
Dass der Kirchheimer Bürgermeister trotz all der Kritik mit Uber kooperiert? "Herr Böltl müsste doch die ganze Problematik kennen", sagt Niklas. Der erfahrene Taxler erzählt zwei Geschichten, warum er Uber besonders dubios findet. Wenn man Niklas zuhört, wirkt es so, als hätte die US-Firma eine neue Strategie entdeckt. "Vertreter von Uber haben schon fünf Mal bei mir angerufen", sagt Adrian Niklas, "sie haben versucht, sich in unser Taxi-Unternehmen einzukaufen." Er habe jedes Mal entschieden abgelehnt. "Wie gesagt, ich habe keine Lust auf Preisdumping und schlecht bezahlte Fahrer", sagt er. Niklas wollte sich bei der Uber-Zentrale melden, um sich über die Anwerbeversuche zu beschweren. "Keine Telefonnummern, kein Kontaktformular – nichts. Die waren nie erreichbar."
Bekanntlich wirbt Uber gerne mit fairen Preisen für die Kunden – und das mit "professionellen Fahrern", wie derzeit münchenweit auf Plakaten geworben wird. Auch hierzu hat Niklas eine Geschichte. "Ich weiß, dass Uber zu Stoßzeiten Wucherpreise verlangt", sagt der erfahrene Taxler, "ich habe schon mehrmals von geprellten Kunden gehört, die zum Beispiel zur Wiesnzeit völlig überhöhte Rechnungen begleichen mussten."
Uber-Fahrt zur Wiesn: Rechnung von 200 Euro!
Niklas ließ der AZ als Beweis eine Uber-Quittung zukommen. Darauf ist eindeutig zu erkennen, dass ein Kunde am 26. September 2019 von der Wiesn nach Markt Schwaben pauschal 200 Euro zahlen musste. "Ich denke, wir sind uns einig, dass so etwas mit Fairness nichts mehr zu tun hat", sagt er.
Die Brüder Niklas möchten nicht missverstanden werden. "Wir haben nichts gegen Konkurrenz, solange sie sich an die bestehenden Regeln hält, an die sich eben alle halten müssen", sagt Adrian Niklas. Ob er es akzeptieren würde, wenn Uber nach allem, was bisher passiert ist, sich als legale Konkurrenz auf dem regionalen Taximarkt aufstellen würde? "Also ich bin mir ziemlich sicher: Wenn Uber sich an die Regeln halten müsste, würde das Unternehmen automatisch vom Markt verschwinden."
"Taxi Deutschland" verklagt zum zweiten Mal "Uber"
Schon im ersten Verfahren hatte das Frankfurter Oberlandesgericht geurteilt, dass die Smartphone-App "Uberpop", mit der man Uber-Fahrdienstleister bestellt, rechtswidrig sei. Dieses erste Urteil stammt vom Juni 2016. Es sei eine "unlautere Geschäftshandlung", so das Gericht im Wortlaut, da die Fahrer keine Genehmigung besäßen, die in Deutschland zur Personenbeförderung gemäß §2 PBefG notwendig sei. "Taxi Deutschland" trat damals bei diesem Verfahren als Kläger auf (Az. 6U 73/15).
Doch das Fahrdienstleistungs-Angebot des US-Unternehmens bestand nach dem Urteil weiter. Also verklagte Taxi Deutschland ein weiteres Mal Uber vor dem Frankfurter Landgericht im Juni 2019. Der Vorwurf: Uber Europa, mit Sitz in Amsterdam (Firmenname hier "Uber B.V.") halte sich weiterhin nicht an die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Das Unternehmen habe weiterhin keine Genehmigung, um Fahrgäste zu befördern.
Ein weiterer Vorwurf: Uber vermittle direkt Fahraufträge an die Fahrer, was nach deutschem Recht nur in einer Firmenzentrale erlaubt sei. Dabei werde gegen die gesetzlich vorgeschriebene "Rückkehrpflicht" zum Betriebssitz nach Ende eines Auftrages verstoßen.
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