Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Dieter Reiter zurückgewiesen

Die Regierung von Oberbayern hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) als "unbegründet" zurückgewiesen.
Michael Schleicher |
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Wahlhelfer bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen in München.
Sven Hoppe/dpa 2 Wahlhelfer bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen in München.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bei der Stimmabgabe.
Peter Kneffel/dpa 2 Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bei der Stimmabgabe.

München - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) hatte nach der diesjährigen Kommunalwahl Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Münchens OB Dieter Reiter (SPD), Kreisverwaltungsreferant Thomas Böhle und Personal- und Organisationsreferent Alexander Dietrich eingereicht.

Chaotische Zustände bei Briefwahl-Auszählung?

Grund dafür war die Situation bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen. Wegen der Coronavirus-Pandemie hatten etliche Wahlhelfer kurzfristig abgesagt, die Stadt München hatte deswegen kurzerhand mit einer Allgemeinverfügung etliche Lehrkräfte zur Auszählung verpflichtet. Die Lehrer vor Ort berichteten von teils chaotischen Zuständen – so konnten sie laut eigener Aussage unter anderem nicht die nötigen Hygieneabstände einhalten.

Die Regierung von Oberbayern hat die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die betreffenden Personen nun als "unbegründet" zurückgewiesen. Das teilte die Landeshauptstadt München am Freitag mit. Mit ihrer Allgemeinverfügung habe die Stadt, so die Regierung von Oberbayern, weder gegen ihre Fürsorgepflicht noch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Auch der Vorwurf unzureichender Schutzmaßnahmen sei nicht gerechtfertigt.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bei der Stimmabgabe.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bei der Stimmabgabe. © Peter Kneffel/dpa

Kommunalwahl hatte "legitimes Gemeinwohlinteresse"

Der Allgemeinverfügung habe wegen der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl ein "legitimes Gemeinwohlinteresse" zugrunde gelegen. Corona-Risikogruppen seien bereits im Vorfeld von der Stadt als nicht dienstfähig angesehen worden und damit auch von der Allgemeinverfügung nicht umfasst gewesen.

Zudem stellt die Regierung von Oberbayern fest, dass es sich nicht um ein Fehlverhalten des Dienstherrn handele, wenn einzelne Wahlhelfer die angebotenen Schutzmittel nicht in Anspruch genommen hätten. Auch für eine Nichteinhaltung der möglichen Abstände könne der Dienstherr nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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